Ausbildungsberufe A-Z

Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen führen unterstützende, nicht-pflegerische Tätigkeiten in Pflegeheimen, Kitas und anderen Einrichtungen durch.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß der Ausbildungsregelung zwei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Ausbildungsgebühr

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