Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen führen unterstützende, nicht-pflegerische Tätigkeiten in Pflegeheimen, Kitas und anderen Einrichtungen durch.
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß der Ausbildungsregelung zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Die folgenden Gebühren werden jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung fällig:
- Zwischenprüfung: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung: 172,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Möchten Sie Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Teilen Sie uns dazu bitte eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide mit: e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de