Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen

Fachpraktiker/innen für Service in sozialen Einrichtungen unterstützen das Fachpersonal (z.B. in Senioren- und Pflegeheimen) bei der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen.
Sie unterhalten sich mit ihnen, begleiten sie zum Arzt oder erledigen Einkäufe und Besorgungen. Außerdem motivieren sie die zu betreuenden Menschen zu Freizeitaktivitäten. Sie malen, basteln und singen mit ihnen, lesen ihnen vor oder spielen Brett- und Kartenspiele mit ihnen.
Darüber hinaus bereiten Fachpraktiker/innen für Service in sozialen Einrichtungen einfache Speisen und Getränke zu, servieren diese und säubern das Geschirr. Sie dekorieren die Tische, decken sie ein und räumen sie ab. Außerdem pflegen und reinigen sie die verschiedenen Räumlichkeiten.
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß der Ausbildungsregelung zwei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Gebühr