Fachpraktiker/-in für IT-Systemintegration
Fachpraktiker/-innen für IT Systemintegration planen, installieren und konfigurieren IT-Systeme. Sie erfassen den jeweiligen Kundenbedarf und wählen geeignete Lösungen aus. Auch führen sie Systeme ein oder verändern bzw. erweitern bestehende Systeme.
Sie betreiben und verwalten IT-Systeme der Kunden, führen Softwareanpassungen durch, suchen im Störungsfall die Ursachen und beheben sie. Außerdem wählen sie Netzwerkkomponenten aus, konfigurieren sie und überwachen den Betrieb von Netzwerken. Fachpraktiker/innen für IT Systemintegration führen darüber hinaus Maßnahmen zur IT-Sicherheit durch.
Handreichung
Aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit Ausbildungsexpert*innen und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) wurde eine Handreichung für die Ausbildungen zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin – Schwerpunkte IT Systemintegration sowie Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen (PDF-Datei · 3678 KB) für Betriebe herausgegeben.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Prüfungen
In Orientierung an dem Bezugsberuf ist in der BIBB-Empfehlung für eine Ausbildungsregelung „Fachpraktiker/-in für IT Systemintegration“ eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen.
Folgende Prüfungsbereiche sind vorgesehen:
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung im Prüfungsbereich
- „Einrichten eines IT- gestützten Arbeitsplatzes" (schriftlich, 90 Minuten)
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen
- "Konzeption und Administration von IT-Systemen" (schriftlich, 90 Minuten)
- "Analyse und Entwicklung von Netzwerken" (schriftlich, 90 Minuten)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten)
- “Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration” (betriebliches Projekt)
Die ersten Prüfungen werden voraussichtlich ab Sommer 2027 angeboten.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Downloads
- Ausbildungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB)
- Ausbildungsrahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB)
Grundlegende Informationen zur Ausbildungsregelung erhalten Sie auf der Internetseite vom BIBB.