IHKplus 02/2022

Elementar-Pflichtversicherung für Unternehmen?

Seit der Flutkatastrophe wird diskutiert: Sollte eine Elementarschaden-Pflichtversicherung eingeführt werden? Diese würde verhindern, dass vor allem kleinere Betriebe im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dastehen und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Betriebswirtschaftlich gibt es jedoch auch Gegenargumente. Klarheit dürfte das Frühjahr bringen – dann wollen die Justizminister:innen der Länder die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe vorstellen.
Text: Christian Bellmann
Normalerweise ist der Wiembach, der nahe des Leverkusener Stadtteils Opladen in die Wupper mündet, keine 50 Zentimeter hoch. Doch im Juli 2021 trat der kleine Fluss infolge von Tief „Bernd“ so stark über die Ufer, dass riesige Gebiete überflutet wurden. Betroffen war auch Yvonne Schreckenberg, die in Opladen mit ihrem Mann ein Küchenstudio mit 15 Mitarbeiter:innen betreibt. „Wir sitzen eigentlich nicht in einem Gebiet, in dem man mit solch einem Ereignis rechnen konnte“, sagte sie auf einer Diskussionsveranstaltung zum Thema Elementar-Pflichtversicherung, die im Dezember bei der IHK Köln stattfand.

Unwetterereignisse bedrohen unternehmerische Existenz

Doch die Katastrophe hat gezeigt: Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Schneedruck werden immer unberechenbarer und treten zunehmend an untypischen Orten auf. In Schreckenbergs Küchenstudio haben die Wassermassen einen Schaden von rund 2 Millionen Euro angerichtet. Das Problem: Das Gebäude war zwar gegen Elementarschäden versichert, das Inventar – und damit auch alle ausgestellten Küchen und Geräte – aber nicht. Dank ihrer Rücklagen und staatlicher Gelder kann es weitergehen. Viele Selbstständigen und kleinen Betrieben kostet ein solches Unwetterereignis aber schnell die Existenz.
Nach den jüngsten Überschwemmungen ist die Debatte um die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, die solche Deckungslücken verhindern könnte, neu entflammt. 2017 war sie an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. Die Justizminister der Länder befürchteten eine Einschränkung der Freiheit des Einzelnen, einen Vertrag abzuschließen – oder eben nicht.

Deckungslücken vor allem bei kleinen Betrieben

Nicht nur Privathaushalte, sondern auch viele Firmen haben keine Elementardeckung – sei es aus Unwissenheit, aus der Überzeugung, sie nicht zu benötigen, oder weil wegen zu hoher Risiken kein Versicherer eine Police ausstellen wollte.
Gerade kleine Unternehmen sorgen viel zu wenig vor. 

IHK-Präsidentin Dr. Nicole Grünewald bei der Diskussionsveranstaltung.

Küchenstudio-Inhaberin Schreckenberg zählt sich eindeutig zu den Befürworter:innen einer Pflichtversicherung. „Wir können nicht immer auf den Staat hoffen“, findet sie. Auch der Kölner Versicherungsmakler Joachim Sander, der vor allem kleine Betriebe betreut, plädiert dafür. „In Anbetracht der stetig wachsenden Unwetterschäden scheint mir eine Elementarschaden-Pflichtversicherung für Gebäude und Gebäudeinhalte mehr als sinnvoll“, sagt er. Voraussetzung seien bestimmte Auflagen, zum Beispiel regelmäßig gewartete Rückstauventile, angepasste Mindestlagerhöhen oder auch besondere bauliche Vorkehrungen in bekannten Hochwassergebieten.

Opt-out-Lösung als Kompromiss?

Die Versicherungswirtschaft hat sich stets gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen, unter anderem wegen der Sorge, dass Kund:innen dadurch eigene Präventionsmaßnahmen vernachlässigen könnten. Nach den Ereignissen des vergangenen Jahres bewegt sich die Branche etwas, viele Versicherer können sich mit einem Opt-out als Kompromiss anfreunden: Dabei würde jeder neue Vertrag zunächst automatisch eine Elementardeckung beinhalten, der Kunde müsste diese explizit abwählen.
Bisher müssen sich Unternehmer:innen eigenverantwortlich um die Deckung kümmern und darauf vertrauen, dass sie von Versicherern und Vermittler:innen gut beraten werden. Letzteres ist bei Yvonne Schreckenberg nicht passiert. Abgeschlossen wurden ihre Verträge vor 25 Jahren, ein Beratungsgespräch mit dem Makler fand 2007 zum letzten Mal statt. Sie kritisiert, dass ihr in den vergangenen Jahren nie eine Elementardeckung für das Inventar angeboten wurde und keine entsprechende Beratung stattfand. „Der Makler und der Versicherer haben hier versagt.“

Pflichtversicherung schränkt individuelle Lösungen ein

Es gibt allerdings auch Stimmen, nach denen eine Pflichtdeckung nicht die optimale Lösung wäre. Im gewerblichen und industriellen Sektor müsse das Thema differenzierter betrachtet werden als bei Privatkunden, betont Thomas Hergarten. Der Sachversicherungsexperte arbeitet am Standort Köln-Lövenich für die Deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH, die zur Maklergruppe Ecclesia gehört. „Jedes Unternehmen verfügt über ein individuell ausgeprägtes Risikoprofil und benötigt eine jeweils hierauf abgestellte Versicherungslösung“, sagt er. Auch die individuellen ökonomischen Gegebenheiten seien zu berücksichtigen. „Eine einheitlich ausgestaltete Pflichtversicherung kann diese Individualität nicht abbilden und schränkt damit letztlich den unternehmerischen Handlungsspielraum ein.“
Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr haben die Justizminister:innen der Länder einen erneuten Anlauf für eine Pflichtversicherung gestartet. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz soll in diesem Frühjahr ihre Ergebnisse vorlegen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach wollte im Dezember nicht ausschließen, dass es nach dem Scheitern 2017 dieses Mal klappt – die aktuelle Diskussion sei eine völlig andere als früher.
Ein Knackpunkt ist weiterhin das Thema Quersubventionierung: Kund:innen würden bei einer Pflichtversicherung für Risiken bezahlen, die sie selbst womöglich gar nicht betreffen. Der Aufsichtsratschef des Versicherers Gothaer, Dr. Werner Görg, hält das Argument allerdings für überholt: Weil vor Starkregen und Überschwemmungen gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels keiner mehr sicher sei, könne man nicht mehr von Quersubventionierung sprechen.