Aus- und Weiterbildung
Bildungsfreistellung für Fortbildungsprüfungen
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG)
Die unter Downloads aufgeführte/n Fortbildungsprüfung/en wird/werden gemäß § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFG) vom 30.03.1993 (GVBl. S. 157), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2012 (GVBL. S. 410), in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO) vom 08. Juni 1993 (GVBl. S. 338), geändert durch Verordnung vom 30.07.2013 (GVBl. S. 277), anerkannt.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit, Erstattung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsfreistellung.rlp.de.