REACH: Beschränkung von Blei in PVC-Produkten

Am 3. Mai 2023 hat die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Anhang XVII) die Beschränkung von Blei in PVC-Produkten angenommen.
Dies betrifft die Verwendung und das Inverkehrbringen (einschließlich der Einfuhr) von Blei in Erzeugnissen aus Polyvinylchlorid (PVC) ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent. Dadurch werden gleiche Bedingungen für die in der EU hergestellten PVC-Erzeugnisse, die seit 2015 kein Blei mehr enthalten, und für importierte Erzeugnisse geschaffen, in denen noch Blei enthalten sein kann. 
Bleiverbindungen werden in PVC-Erzeugnissen als Stabilisatoren vor allem in der Bauindustrie verwendet, zum Beispiel in Fensterprofilen, Rohren, Schläuchen sowie Drähten und Kabeln. Ziel der Beschränkung ist es die errechnete Menge an von bis zu 8,4 Tonnen Emissionen des Schwermetalls pro Jahr zu verhindern.
Produkte, die recyceltes Hart-PVC enthalten, können in einer Übergangszeit vom 10 Jahren noch verkauft und verwendet werden, um das Recycling zu fördern und jährlich 1,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen. Um ein sicheres Recycling zu gewährleisten, müssen die Materialien jedoch vollständig mit einer bleifreien Schicht überzogen sein, damit Mensch und Umwelt vor einer versehentlichen Bleiexposition geschützt sind.
Der Vorschlag der Kommission wurde im Dezember 2022 von den Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss unterstützt und hat im März 2023 die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich bestanden.
Im Anhang XVII der REACH-Verordnung sind Stoffe oder Stoffgruppen gelistet, die wegen ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen. Das Bleiverbot ist in der Liste des Anhangs Eintrag Nummer 63. Mit dem Verbot folgt die EU der Empfehlung der beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (RAC und SEAC).
Quelle: DIHK