Betrieb der OS-Plattform wird eingestellt
Online-Händler müssen gemäß einer EU-Verordnung (ODR-Verordnung) seit 2016 einen leicht zugänglichen und klickbaren Link auf die sogenannte OS-Plattform, also die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung, für Verbraucher bereitstellen. Werden die Informationen nicht bereitgestellt bzw. ist der Link nicht klickbar, kommt es häufig zu Abmahnungen durch Wettbewerber.