Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten: Neues Recht auf Reparatur geplant
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 15. Januar 2026 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Verbraucherrechte deutlich stärken und nachhaltigen Konsum fördern soll. Kern des Entwurfs ist ein umfassendes Recht auf Reparatur, das Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einen klaren Anreiz bieten soll, sich bei Defekten für die Reparatur statt für eine Neulieferung zu entscheiden.