Betrieb der OS-Plattform wird eingestellt
Online-Händler müssen gemäß einer EU-Verordnung (ODR-Verordnung) seit 2016 einen leicht zugänglichen und klickbaren Link auf die sogenannte OS-Plattform, also die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung, für Verbraucher bereitstellen. Werden die Informationen nicht bereitgestellt bzw. ist der Link nicht klickbar, kommt es häufig zu Abmahnungen durch Wettbewerber.
Zum 20. Juli 2025 wird die sogenannte ODR-Verordnung allerdings aufgehoben und damit auch die OS-Plattform eingestellt, wie die VO (EU) Nr. 2024/3228 vom 19. Dezember 2024 regelt, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 30. Dezember 2024.
Ab diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt der Aufhebung der Verordnung) sind Online-Händler dann auch nicht mehr verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuwiesen bzw. eine Verlinkung bereitzustellen. Entsprechende Informationen und Verlinkungen sollten ab diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt der Aufhebung der Verordnung) entfernt werden, da sonst wiederum die Gefahr besteht, wegen irreführender Angaben abgemahnt zu werden.
Ab diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt der Aufhebung der Verordnung) sind Online-Händler dann auch nicht mehr verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuwiesen bzw. eine Verlinkung bereitzustellen. Entsprechende Informationen und Verlinkungen sollten ab diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt der Aufhebung der Verordnung) entfernt werden, da sonst wiederum die Gefahr besteht, wegen irreführender Angaben abgemahnt zu werden.
Ursprünglich sollte die Plattform eine einfache und kostengünstige Lösung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Online-Händler und Verbraucher schaffen. Jedoch wird die Plattform in der gesamten europäischen Union nur selten genutzt.
Das Amtsblatt der Europäischen Union ist abrufbar unter