Wettbewerbsrecht

Werbung in Podcasts

Das sogenannte Trennungsgebot zwischen werblichen und redaktionellen Inhalten gilt auch für Podcasts und ähnliche Audioformate.
Im Rahmen eines Podcast sendete ein Unternehmen zunächst einen redaktionellen Inhalt. Darauf folgte ein Block mit einem Inhalt, welcher sich erst im Laufe der Übertragung als Werbung für eine Dienstleistung herausstellte.
Die Wettbewerbszentrale sah in diesem Vorgehen eine Irreführung des Verbrauchers im Sinne des Wettbewerbsrechts. Der tatsächliche Übergang vom redaktionellen in den werblichen Inhalt, etwa durch eine Ansage oder eindeutiges Tonsignal, sei für den Verbraucher an dieser Stelle nicht erkennbar gewesen. Der Nutzer habe in diesem Fall keine Möglichkeit gehabt bewusst zu entscheiden, ob er die Werbung tatsächlich hören möchte oder lieber überspringen. Das betreffende Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ab.
Fazit: Werbung ist auch in Podcasts oder ähnlichen Audioformaten so zu kennzeichnen, dass diese für den Nutzer bereits bei Beginn als solche erkennbar ist.