Einkommens- und Lohnsteuer
Abzugsfähige Ausgaben
Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit unterliegen bei Personengesellschaften der Einkommensteuer. Für Mitarbeiter hat der Arbeitgeber bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung die Lohnsteuer einzubehalten und in der Regel monatlich an das Finanzamt abzuführen.
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Pauschbeträge für Auslandsreisen
(Nr. 3595276)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23. November 2022 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2023 gelten.
- Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 (Nr. 1167806)
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Geschäfts- bzw. Firmenwagen
(Nr. 1167768)
Bei der steuerlichen Behandlung von Geschäftsautos und Firmenwagen müssen - von den Anschaffungskosten über die Erfassung des geldwerten Vorteils für Privatfahrten bis zur Veräußerung des Fahrzeugs - ertrags- und lohnsteuerliche Regelungen und das Umsatzsteuerrecht beachtet werden.
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Kirchensteuer in Hamburg
(Nr. 1167792)
Nach den Kirchensteuerbeschlüssen werden in Hamburg je 9 % als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer für die evangelisch-lutherische, die evangelisch-reformiert, die römisch-katholische und die alt-katholische Kirchensteuer sowie für die Kultussteuer der jüdischen Gemeinde Hamburg erhoben.
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Förderung der Mitarbeitergesundheit
(Nr. 1167766)
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich begünstigt. Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr kann eine Firma lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils kommt.
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Kaufkraftausgleich für Auslandsentsendung
(Nr. 1167818)
Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in das Ausland entsandt werden, erhalten oft einen Kaufkraftausgleich, der bis zu einem je nach Land bestimmten Betrag steuerfrei sein kann.
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Absetzung für Abnutzung - AfA-Tabellen
(Nr. 1167782)
Abschreibung berücksichtigt die Wertminderung von Anlagegütern im Unternehmen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer veröffentlicht die Finanzverwaltung Abschreibungstabellen.
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Bewirtungskosten
(Nr. 1167802)
Der Unternehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen Bewirtungskosten aus einem betrieblichen Anlass als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei sind die ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Regelungen sowie Nachweis- und Aufzeichnungspflichten zu beachten.
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Betriebsfeiern
(Nr. 1167800)
Betriebsfeiern, wie Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeste können das Betriebsklima fördern und liegen daher im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Welche Zuwendungen steuerfrei sind und welche Fallstricke es gibt, erfahren Sie hier.
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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
(Nr. 1167822)
Am 09.11.2016 veröffentlichte das BMF ein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, der eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vorsieht.
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Minijob
(Nr. 1167770)
Für geringfügige Beschäftigungen (sogenannte Minijobs) gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen.
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Steuerliche Begünstigung - Veräußerungsgewinne
(Nr. 1167776)
Sie möchten Ihren Gewerbebetrieb als Ganzen, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil veräußern? Welche Kriterien Sie erfüllen müssen, um Ihren Veräußerungsgewinn mit dem ermäßigten Steuersatz oder nach der Fünftelregelung vornehmen zu können, wird mit Beispielsrechnungen erläutert.