Aus- und Weiterbildung
Hinweise zur Antragstellung:
Weitere Auskünfte erteilt das Team Prüfungsservice der IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 170).
Vorzeitige Zulassung von Auszubildenden zur Abschlussprüfung
Auszubildende können nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 11 Abs. 1 PO, § 45 Abs. 1 BBiG).
Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt wenn die Leistungen des Auszubildenden in den Lernfeldern und Fächern der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden.
Hinweis: Umschüler haben nicht die Möglichkeit, eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu beantragen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Bitte nutzen Sie für die Beantragung das nebenstehende Antragsformular.
- Der Ausbildungsbetrieb muss im Antrag bestätigen, dass mindestens gute betriebliche Leistungen erbracht wurden und dass alle in der Ausbildungsordnung enthaltenen wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in hinreichendem Maße vermittelt wurden bzw. bis zur Prüfung vermittelt werden.
- Die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ist speziell für den antragstellenden Azubi anzupassen und wird Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
- Zum Nachweis der schulischen Leistungen ist eine Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses beizufügen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als vier Monate sein. Andernfalls ist von der Berufsschule ein Bescheinigung über den aktuellen Leistungsstand abzufordern und dem Antrag beizufügen.
- Der Antrag ist termingebunden für die Anmeldung zur Winterprüfung bis spätestens 15. August des Jahres und für die Sommerprüfung bis spätestens 15. Januar des Jahres bei der IHK Erfurt einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt das Team Prüfungsservice der IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 170).
verwendete Abkürzungen: | |
PO | Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Erfurt |
BBiG | Berufsbildungsgesetz |