Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsbegleitende Hilfen

 
Ausbildungsbegleitende Hilfen – sogenannte abH –  sind Maßnahmen für Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden und besonderer Hilfen und Unterstützung bedürfen.
Kernelemente der abH sind Stützunterricht (Fachtheorie und -praxis, Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten) und/oder sozialpädagogische Hilfen zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Die abH können schon mit Beginn der Berufsausbildung beantragt werden.

Der Stützunterricht findet in der Regel bei Bildungsdienstleistern oder in Berufsschulen statt. Er wird hauptsächlich außerhalb der Ausbildungszeit angeboten.
Hinweise zur Antragstellung
Die Beantragung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit, Abteilung Berufsberatung, oder beim Jobcenter. Hierfür werden der Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag, das aktuelle Berufsschulzeugnis bzw. das Abschlusszeugnis der letzten Schule benötigt. Bitte bei der Antragstellung darauf achten, dass der/die Auszubildende seine Zustimmung erteilt hat!

Kosten
Die Kosten für die abH sowie ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn die Maßnahme während der üblichen Ausbildungszeit durchgeführt wird, werden durch die Agentur für Arbeit übernommen.