Aus- und Weiterbildung
Infos und Anträge zum Thema "Prüfungszulassung"
Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung.
Es gelten die folgenden Anmeldeschlusstermine. Dass heißt, bis zu diesen Terminen müssen die Zulassungsanträge bei der IHK Erfurt vorliegen. Später eingehende Anträge können immer erst für die jeweils nächste Abschlussprüfung berücksichtigt werden.
- 15. Januar des Jahres (für die Teilnahme an der Sommerprüfung)
- 15. September des Jahres (für die Teilnahme an der Winterprüfung)
Zulassung zur Prüfung
- Zulassung von Auszubildenden
Worum geht es?
Die Zulassungsvoraussetzungen für Auszubildende sind im § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.Danach ist zur Abschlussprüfung zuzulassen:- wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten hat.
Anmeldung zur Prüfung
Ausbildungsverträge müssen zum Beginn der Ausbildung bei der IHK eingetragen werden. Verantwortlich hierfür sind die Ausbildungsbetriebe. Auf Basis dieser Eintragungsdaten versendet die IHK bis spätestens 6 Monate vor dem Prüfungstermin die Prüfungsanmeldungen an die Ausbildungsbetriebe. - Zulassung von Umschülern
Worum geht es?
Entsprechend § 8 der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen" ist zur Prüfung jeder Umschüler zuzulassen der glaubhaft macht, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat.Anmeldung zur Prüfung
Umschulungsverträge müssen zum Beginn der Umschulung bei der IHK eingetragen werden. Verantwortlich hierfür sind die Umschulungsträger. Auf Basis dieser Eintragungsdaten versendet die IHK bis spätestens 6 Monate vor dem Prüfungstermin die Prüfungsanmeldungen an die Umschulungsträger. - Zulassung sonstiger Bewerber (Externe)
Worum geht es?
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch ohne vorangegangene Berufsausbildung oder Umschulung möglich.Der Antragsteller muss eine berufliche Tätigkeit nachweisen können, die zum betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht. In deren Verlauf muss er hinreichende Fertigkeiten und Kenntnisse zum gesamten Berufsbild erworben haben. Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der für den Beruf vorgeschriebener Ausbildungszeit betragen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können berücksichtigt werden.Anmeldung zur Prüfung
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als Externer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB)" aus und senden Sie das Formular an die IHK Erfurt. Dem Antrag sind Bescheinigungen über die Dauer und den Inhalt der beruflichen Tätigkeit bzw. sonstiger Berufsbildender Maßnahmen als Kopien beizufügen. - Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Worum geht es?
Ausbildende können nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.Dies ist der Fall, wenn die Leistungen in den Lernfeldern und Fächern der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mit gut (bis 2,49) beurteilt werden.Anmeldung zur Prüfung
Bitte füllen Sie den "Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 176 KB)" aus und senden Sie das Formular an die IHK Erfurt. Dem Antrag ist eine Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses beizufügen. Dieses darf nicht älter als 4 Monate sein. - Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn Fehlzeiten vorliegen
Zulassungsbedingungen
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit „zurückgelegt“ hat. Das bedeutet, dass man aktiv an der Ausbildung/Umschulung teilgenommen haben muss. Es besteht also eine Pflicht zur Anwesenheit.Wer erhebliche Fehlzeiten hat, hat nicht an der Ausbildung/Umschulung teilgenommen und kann demzuforlge nicht zugelassen werden.Die IHK Erfurt betrachtet, im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, die Ausbildungszeit als nicht zurückgelegt, wenn der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung mehr als 17% der Gesamtausbildungszeit/-umschulungszeit nicht aktiv an der Ausbildung/Umschulung teilgenommen wurde. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund die Fehlzeiten entstanden sind.Gesamtausbildungszeit
(in Monaten)Maximale Fehlzeit
(in Tagen)42 140 36 120 24 80 Entscheidungsgrundlagen
Bei seiner Entscheidung über die Zulassung zur Abschussprüfung werden folgende Unterlagen berücksichtigtn:- Ausbildungsnachweise
- Ergebnisse der Zwischenprüfung
- Berufsschulzeugnisse
- Nachweise über Bemühungen fakultativer Stoffvermittlung
- Leistungseinschätzung durch den Ausbildenden
- persönliche Stellungnahme des Auszubildenden und ggf. Nachweis darüber, wie und wann versäumte Ausbildungsinhalte nachträglich erworben wurden (Was wurde versäumt?, Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die versäumten Inhalte aufzuarbeiten?, Wann wurden die versäumten Inhalte aufgearbeitet?)
- Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung
Worum geht es?
Wer eine Abschlussprüfung abgelegt und diese nicht bestanden hat, kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Dabei können mitunter Leistungen, die in der vorangegangenen Prüfung in ausreichendem Maße erbracht wurden, anerkannt werden. Welche Leistungen das sind, sehen Sie jeweils auf dem Anmeldeformular, welches Ihnen die IHK zusendet.Anmeldung zur Prüfung
Die IHK Erfurt sendet Ihnen nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung unaufgefordert bis zu zwei Anmeldung für eine Wiederholungsprüfung zu. Diese Anmeldung müssen von Ihnen nur kontrollieren, unterschreiben und an die IHK zurückgesendet werden, wenn Sie teilnehmen möchten.Liegt Ihre nicht bestandene Abschlussprüfung bereits länger zurück oder haben Sie keine Anmeldung von uns erhalten, nutzen Sie bitte das folgende Online-Formular um uns Ihren Teilnahmewunsch mitzuteilen.
Weiterführende Infos
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ's.