Aus- und Weiterbildung

Zertifikat statt Zeugnis


Die IHK Erfurt stellt Prüflingen, die an einer Abschlussprüfung teilgenommen, diese aber nicht bestanden haben, auf Wunsch ein Zertifikat aus.
Das Zertifikat ist kein Zeugnis nach § 37 BBiG. Es kann aber bei einer Bewerbung als Nachweis übder die in der Abschlussprüfung erfolgreich abgelegten Leistungen dienen.
Das Zertifikat enthält folgende Angaben:
  • Name und Geburtsdatum der geprüften Person
  • Berufsbezeichnung
  • alle Prüfungsleistungen in denen mindestens die Note „4“ erreicht wurde
Wann und wie wird das Zertifikat ausgestellt?
  1. Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde, d.h. wenn keine Wiederholungsprüfungen mehr möglich sind. 
  2. Das Zertifikat wird in Ausnahmefällen auch dann ausgestellt, wenn die betreffende Person dauerhaft auf weitere Prüfungsversuche verzichten möchte. Nach der Ausstellung des Zertifikates wird der Teilnehmer für keine weiteren Prüfungen mehr berücksichtigt.
  3. Es muss ein formloser schriftlicher Antrag an die IHK gesendet werden (E-Mail).
Weitere Auskünfte erteilt das Team Prüfungsservice (Tel. 0361 34 84 170).