International

ATLAS Ausfuhr

Die IHK Düsseldorf informiert hier aktuell zum ATLAS-Verfahren Ausfuhr. 
Mit dem Release-Wechsel AES 3.0 (spätestens zum 29. Oktober 2023) wird das Ursprungsland auch in Ausfuhranmeldungen ein Pflichtfeld.
Die Angabe der Versendungsregion ist auch weiterhin erforderlich.
Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen.
Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Stand: September 2023