EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse

Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission

Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zum Schutz des europäischen Stahlsektors vor den Folgen globaler Überkapazitäten vorgelegt.
Vorgesehen ist, die zollfreien Einfuhrmengen auf jährlich 18,3 Mio. Tonnen zu begrenzen – das entspricht einer Kürzung um 47 Prozent im Vergleich zu den Stahlkontingenten von 2024. Außerdem soll der Zollsatz für Einfuhren außerhalb der Kontingente von derzeit 25 Prozent auf 50 Prozent verdoppelt werden.
Zur besseren Rückverfolgbarkeit und zur Verhinderung von Umgehungen soll zusätzlich eine „Melt and Pour“-Regel für die Feststellung des Warenursprungs eingeführt werden.
Die neuen Regelungen sollen, die bis Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen ersetzen.
Nach Angaben der Kommission sind die Vorschläge WTO-konform. Sobald der Rat ein Mandat erteilt hat, wird die EU-Kommission im Rahmen des GATT-Artikels XXVIII zügig Gespräche mit den betroffenen Handelspartnern aufnehmen, um ihnen länderspezifische Zuteilungen vorzuschlagen.
Für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein sollen aufgrund ihrer engen Einbindung in den EU-Binnenmarkt über das EWR-Abkommen weder Kontingente noch Zölle gelten. Der Vorschlag durchläuft nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und tritt nach Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament in Kraft.
Die geplanten Maßnahmen sind über nachfolgenden Link abrufbar:
Stand: 10. Oktober 2025