International

EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse

Maßnahmen seit 1. Juli 2026

Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen sind zum 30. Juni ausgelaufen und wurden zum 1. Juli 2026 durch neue Maßnahmen ersetzt.
Die Gesamtkontingentsmenge beläuft sich auf 18.345.922 Tonnen, aufgeteilt auf 28 Warenkategorien. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei.
Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Dieser gilt zusätzlich zu anderen Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern. Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern, mit der Ausnahme zu Einfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Kontingentsmenge wird jährlich festgelegt und gilt jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Die Verwaltung der Kontingente erfolgt quartalsweise. Die zuständigen Behörden vergeben die Kontingentsmengen nach dem Windhundprinzip. Die verfügbaren Kontingente können über die TARIC Zollkontingente abgerufen werden.
Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware machen. Innerhalb der nächsten Monate prüft die EU-Kommission zudem die Ausweitung der Stahlmaßnahmen auf weitere Produkte.
Anhang I der Durchführungsverordnung enthält die Liste der grundsätzlich verfügbaren Kontingente.
Es gibt folgende Kategorien:
  • länderspezifische Kontingente
  • FHA-Kontingent — LSK (länderspezifisches Kontingent): Dieses Kontingent kann für Einfuhren aus Ländern genutzt werden, bei denen es ein bestehendes oder künftiges Freihandelsabkommen mit der EU gibt (diese Länder sind in Anhang II Abschnitt 1 gelistet) und die über ein länderspezifisches Kontingent verfügen. Die Nutzung ist möglich, wenn dieses länderspezifische Kontingent ausgeschöpft und das Land in Anhang II Abschnitt 2 gelistet ist.
  • FHA-Kontingent — Sonstige Länder: Dieses Kontingent steht Ländern offen, bei denen es ein bestehendes oder künftiges Freihandelsabkommen mit der EU gibt (diese Länder sind in Anhang II Abschnitt 1 gelistet), die jedoch über kein länderspezifisches Kontingent verfügen. Diese Länder sind in Anhang II Abschnitt 4 nach Warenkategorien unterteilt aufgeführt.
  • Sonstige Länder: Das Kontingent steht allen Ländern offen. Ausgenommen sind die in Anhang II Abschnitt 3 aufgeführten Länder.
Zu weiteren Informationen gelangen Sie über die nachfolgenden Weblinks: