Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821
Was bedeutet eigentlich „Dual-Use“?
Dual-Use-Güter sind Waren, Technologien oder Software, die aufgrund ihrer technischen Parameter sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Aufgrund dieses doppelten Nutzungspotenzials unterliegen sie besonderen Export- und Kontrollvorschriften – ein Thema, das für international tätige Unternehmen immer wichtiger wird.
Was ist neu?
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2033 hat die Europäische Kommission den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert.
Die neue Güterliste trat am 15. November 2025 in Kraft und stellt sicher, dass die erfassten Güter weiterhin internationalen Verpflichtungen und Kontrollregimen entsprechen.
Für einen Schnelleinstieg kann der unverbindliche Überblick über die Änderungen, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht wurde, herangezogen werden.
Warum ist das für Unternehmen relevant?
- Mögliche Neueinstufung bisher nicht kontrollierter Produkte
- Anpassungsbedarf bei Exportgenehmigungen und Compliance-Prozessen
- Notwendige Überprüfung von Lieferketten und technischem Produktportfolio.
Sie haben noch spezielle Fragen?
Unsere Zollexperten (siehe Kontaktblock) helfen Ihnen gern weiter!
Stand: 21. November 2025