International

(Frei-)handels- und Wirtschaftsabkommen

Wie ist der jeweils aktuelle Stand?

Bei den bilateralen Abkommen handelt es sich um eine Abmachung zweier Länder oder Ländergruppen. Bei den multilateralen sind mindestens drei Länder oder Ländergruppen beteiligt.
Zweck dieser Übereinkünfte ist es in erster Linie (neben gegenseitigen Investitionsvereinfachungen und Dienstleistungsliberalisierungen), gezielt nicht tarifäre Handelshemmnisse und tarifäre Barrieren (Zölle) zwischen den beteiligten Vertragspartnern kontinuierlich zu reduzieren bis hin zu deren Eliminierung.
Zu den nachfolgenden Abkommen hat die IHK Düsseldorf ausführliche Informationen zusammengestellt.