Allgemeines Präferenzsystem - Aussetzung der Zollpräferenzen

Die Europäische Union hat die Aussetzung der Zollpräferenzen für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Aktuelle Rechtslage

Die derzeit geltenden Regelungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) bleiben bis Ende 2027 in Kraft. Die aktuelle Liste der ausgesetzten Zollpräferenzen gilt seit dem 1. Januar 2023 und läuft am 31. Dezember 2025 aus.
Die Europäische Kommission hat nun die neue Liste veröffentlicht, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 gilt – oder, falls die APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor diesem Datum ausläuft, bis zum Ende ihrer Geltungsdauer.
Die Liste ist im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 enthalten. Betroffen bleiben weiterhin Indien, Indonesien und Kenia.

Hintergrund

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union. Es gewährt Entwicklungsländern Zollvergünstigungen für den Export ihrer Waren in die EU.
Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sieht jedoch vor, dass diese Zollpräferenzen ausgesetzt werden können, wenn der durchschnittliche Wert bestimmter Wareneinfuhren aus einem begünstigten Land in die EU drei Jahre in Folge die in Anhang VI der Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Diese Schwellenwerte werden als Prozentsatz des gesamten Warenwertes der Einfuhren aus allen APS-begünstigten Ländern berechnet.

Ausblick

Da die Überarbeitung der APS-Verordnung noch nicht abgeschlossen ist, hat die EU beschlossen, die bestehenden Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.
Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, wird sie – nach einer Übergangsfrist – die bisherige Regelung ersetzen.
Stand: 13. Oktober 2025