Zollabfertigung von Hilfslieferungen im Rahmen der aktuellen Lage in Israel

Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerziellen Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Das Exportkontrollrecht ist ebenfalls zu beachten.
Insbesondere bei Hilfslieferungen nach Israel ist zu prüfen, ob bei Einfuhren über israelische Nachbarländer Embargobestimmungen für diese Länder oder Embargos gegen bestimmte Personen und Organisationen beachtet werden müssen.
Vor der Durchführung von Hilfslieferungen mit Unionswaren ist zu prüfen, ob es sich bei den Hilfsgütern um genehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Waren handelt. Zu genehmigungspflichtigen Waren (dazu gehört in bestimmten Fällen auch Schutzausrüstung wie Schutzhelme und Schutzwesten) informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zoll hat auf seiner Internetseite eine Übersicht mit den wichtigsten Links zu diesem Thema zusammengestellt.
Quelle: Zoll.de
Stand: 01.11.2023