Update zum Triman und den neuen Kennzeichnungspflichten in Frankreich

Am 29. Juni 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz (LOI AGEC – Artikel 17) vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.

Was ändert sich?

  • Der Triman muss zukünftig standardisiert in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung angebracht werden. Wie sich die neue Mülltrennungsanweisung gestalten wird, steht im Moment noch nicht fest. Wir gehen davon aus, dass diese nicht vor November veröffentlicht wird.
  • Die neue Mülltrennungsanweisung (Triman in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung) muss auf der Verpackung, dem Produkt (sofern betroffen) oder einem Dokument, das mit dem Produkt bereitgestellt wird (Gebrauchsanweisung, Notiz, Garantie, etc.), angebracht werden. Dies kann in Form eines Aufklebers geschehen.

Wie gestalten sich die Übergangsfristen?

  • Die neue Mülltrennungsanweisung muss spätestens 12 Monate nach Freigabe durch die zuständigen Behörden auf Haushaltsverpackungen, Produkten (sofern betroffen) oder auf dem Produkt beiliegenden Informationen (Gebrauchsanweisung, Notiz, Garantie, etc.), angebracht werden.
Beispiel: Wenn die zuständigen Behörden die Mülltrennungsanweisung am 30. November 2021 freigeben, muss die neue Mülltrennungsanweisung bis zum 30. November 2022 aufgebracht werden.
  • Eine weitere Übergangsfrist von 6 Monaten gilt für Verpackungen und Produkte (sofern betroffen), die vor dem Datum der definitiven Umsetzung (12 Monate nach Freigabe durch die zuständigen Behörden) hergestellt oder importiert wurden.
Beispiel: Wenn die neue Mülltrennungsanweisung am 30. November 2021 von den zuständigen Behörden freigeben wird, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023 für Verpackungen und Produkte, die vor dem 30. November 2021 hergestellt oder importiert wurden.

Was ist in diesem Zusammenhang wichtig?

  • Wie sich die neue Mülltrennungsanweisung gestalten werden, steht im Moment noch nicht fest. Wir gehen davon aus, dass die Mülltrennungsanweisung nicht vor November veröffentlicht wird.
  • Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich wird Sie sofort informieren, sobald die definitive Mülltrennungsanweisung veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Kennzeichnungen zum Triman und Grünen Punkt finden Sie in der aktualisierten Version unseres Merkblatts, das Sie unter diesem Link kostenlos bestellen können.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die AHK jederzeit zur Verfügung:

Ansprechpartner

Jennifer Baumann
Bereich Umwelt
Frankreich
+33 (0)1 40 58 35 96
E-Mail: jbaumann@francoallemand.com
Melanie Bauer
Bereich Umwelt
Frankreich
+33 (0)1 40 58 35 24
E-Mail: ecofrance@francoallemand.com
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Stand: 07.07.2021
Quelle: AHK Frankreich