Unionszollkodex: ICS2 Phase 2 startet zum 1. März 2023

Mit dem Import Control System 2 (ICS2) führt die EU seit 2021 ein Frachtinformationssystem zur Vorabanmeldung und -kontrolle von Wareneingängen ein. ICS2 dient den Zollbehörden zur Risikokontrolle von Einfuhrsendungen, bevor diese das Gebiet der EU erreichen.
Die Einführung erfolgt stufenweise. Zum 1. März 2023 startet in Deutschland nun die Phase 2 des ICS2. Ab diesem Zeitpunkt müssen für sämtliche Luftfrachtsendungen Summarische Eingangsanmeldungen (ESumA) (Englisch: Entry Summary Declaration (ENS)) abgeben werden.
Für die ESumA sind zusätzliche Datenangaben (u.a. HS-Unterpositionen, Warenbeschreibungen) nötig. Diese sind in erster Linie durch die Versender bzw. die Transportdienstleister (z.B. Kurier-, Express, Postdienstleister = KEP) zu erbringen. In diesem Zusammenhang werden die Versender/Dienstleister ggfs. auch auf Importunternehmen in Deutschland zugehen, um die geforderten Daten zu erhalten.
Die EU-Kommission für Steuern und Zollunion (DG Taxud) hat mit Blick auf den Start der Phase 2 ein neues Guidance Dokument veröffentlicht (siehe Anlage). Dieses ICS2-Guidance-Dokument gibt u.a. Hinweise zum Ablauf der Vorabanmeldung und zur Rolle der beteiligten Akteure.
Ausblick: Zum 1.3.2024 startet Phase 3 des ICS2. Dann wird die ESumA auch für alle übrigen Transportarten (See, Straße, Schiene) verpflichtend. Weitere Informationen über das ICS2 und über dessen stufenweise Einführung finden Sie auf der Website von DG Taxud hier.

Stand: 08.12.2022