Diagonale Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone: Veröffentlichung einer neuen Matrix

Die EU-Kommission hat eine neue Mitteilung zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beiziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht.
Im Amtsblatt (EU) Nr. C 322/3 vom 30. September 2020 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2020/C 322/3 eine neue Matrix veröffentlicht.
Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 26. März 2020 dar. Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.
Neu: Nun ist auch eine diagonale Kumulierung zwischen der EU, der Ukraine und Georgien möglich.
Zuvor war bereits zum 1. Dezember 2019 die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung zwischen der EU, der Türkei und den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen) hinzugekommen.
Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2020/C 67/02 (ABl. C 67 vom 2. März 2020, S. 2).