EU-Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2023

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist Grundlage für Zollanmeldungen bei der Ein- bzw. Ausfuhr. Die Einordnung der Waren in den Zolltarif (Einreihung) entscheidet über den anwendbaren Zollsatz.
Sie ist auch für statistische Meldungen innerhalb der EU erforderlich (Intrastat).
Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2022/1998 im EU-Amtsblatt L 282 vom 31. Oktober 2022 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.

Stand: 31.10.2022