EG-Dual-Use-Verordnung: politische Einigung über eine überarbeitete Verordnung

Dual Use Güter sind Waren, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU daher kontrolliert wird. Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2009.
Eckpunkte der Einigung erfassen:
  • Bestimmte Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen
  • Striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik
  • Eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen
  • Eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie 
  • Mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission
Die Einigung muss nun im Weiteren von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat bestätigt werden. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen. 
Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft treten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Stand: 13.11.2020