Reform der EU Dual Use Verordnung seit 09.09.2021 in Kraft

Am 09.09.2021 ist die neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung in Kraft getreten. Dadurch werden Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use) teilweise ausgeweitet. Bei der gemeinsamen Online-Veranstaltung von DIHK, IHKs und BAFA am 16.06.2021 erfuhren rund 1.800 Teilnehmer via Livestream, was von der neuen Dual-Use-Verordnung zu erwarten ist.
Die Aufzeichnung und die gezeigte Präsentation finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der europäischen Kommission.
In der aktuellen Fachmeldung ATLAS Info 0218/2021 vom 09.09.2021 weist der deutsche Zoll in diesem Zusammenhang auf neue Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen in Zollanmeldungen hin. Allerdings sind die neuen Codierungen (siehe Anlage ATLAS-Info) noch nicht in der IT-Anwendung ATLAS-Ausfuhr umgesetzt.
Bis zur Umsetzung in ATLAS-Ausfuhr sind folglich die bisherigen Codierungen weiter zu verwenden. Einzelheiten können Sie der in der ATLAS-Info enthaltenen Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen entnehmen.
Stand: 15.09.2021