CBAM Durchführungsverordnung veröffentlicht

Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025.
Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Die Stellungnahme des DIHK zu CBAM finden Sie hier.
Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an:
  • Zement - 15.09.
  • Aluminium - 21.09.
  • Düngemittel - 26.09.
  • Elektrizität - 28.09.
  • Wasserstoff - 03.10.
  • Eisen und Stahl - 05.10.
Schließlich sollen auf folgender Webseite, auf der auch die Webinare stattfinden, digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/
 
Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
 
Zu den Leitlinien für EU-Einführer gelangen Sie hier.
 
Die Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen sind hier hinterlegt.
 
Die Excel-Vorlage finden Sie hier.
Quelle: DIHK
Stand: 25.08.2023