Außenwirtschaftsverordnung wurde angepasst

Durch die Verordnung 20/9010 hat die Bundesregierung wichtige Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen. Hierdurch soll vor allem der digitale Wandel gefördert und die Vorschriften an europarechtliche Vorgaben angepasst werden.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick:
  1. Elektronischer Erlass von Verwaltungsakten möglich
    Durch die Verordnung soll der Erlass von Verwaltungsakten schriftlich als auch elektronisch erfolgen können. Hierdurch soll eine Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens erreicht werden.
  2. Anpassung der Angaben bei Ausfuhranmeldungen
    Die Vorschriften über die Anforderungen an die Angaben bei Ausfuhranmeldungen werden an europarechtliche Vorgaben angepasst. Daneben werden Statistiken über Erdgasimporte nach Deutschland, die bisher vom BAFA erstellt wurden, eingestellt. Es kann auf Statistiken der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden.
  3. Aufhebung der Ausnahmeregelung für Altverträge
    Zudem wird die für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland geltende Ausnahme vom Waffenembargo für Altverträge aufgehoben.
  4. Festlegung von Bußgeldbewehrungen für bestimmte Verbote
    Durch die Änderungsverordnung werden bestimmte beschlossene Verbote in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen gegen Russland bußgeldbewehrt, so u.a. bzgl. Investitionsbeschränkungen im Bergbausektor und der Bekleidung von bestimmten Leitungsposten.
  5. Neue Genehmigungspflichten für Polymethacrylimid-Hartschäume
    Die Änderungsverordnung führt eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Entwicklungs- und Herstellungstechnologie für Polymethacrylimid-Hartschäume ein. Des Weiteren müssen die im Jahr 2022 vereinbarten Änderungen in der Liste der Rüstungsgüter des internationalen Wassenaar-Abkommens berücksichtigt werden.
Quelle: DIHK, Deutscher Bundestag
Stand: 08.12.2023