Änderung bei Präferenznachweisen für Einfuhren aus Côte d’Ivoire in die EU

Der Zoll informiert auf seiner Website, dass eine Präferenzbegünstigung seit dem 2.12.2022 für Einfuhren aus der Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) nicht länger durch Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gewährt werden kann.
Stattdessen sind seit dem 2.12.2022 im IT-Verfahren ATLAS für eine Präferenzgewährung folgende Nachweise zulässig:
  • Ursprungserklärung eines Ausführers bis zu einem Wert der Ursprungserzeugnisse einer Sendung bis 6.000 Euro (U162)
  • Ursprungserklärung eines registrierten Ausführers (N864) und der zusätzlichen Angabe der REX-Nummer (C100)
Bis März 2023 gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer zunächst eine EUR.1 abgeben kann, dann aber nachfolgend durch eine Ursprungserklärung REX ersetzt werden muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fachmeldung des Zolls.

Stand: 15.12.2022