• Abfallwirtschaft
    Unternehmen haben bei der Beseitigung ihrer Gewerbeabfälle vieles zu berücksichtigen. Wie kann Abfall vermieden, verwertet oder beseitigt werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?
    Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind Unternehmen verpflichtet, Abfälle schon bei der Produktions- und Produktentwicklung zu vermeiden, Wertstoffe und Abfälle der Produktion wiederzuverwer-ten und Restabfälle der umweltfreundlichen Beseitigung zuzuführen.
    Die IHK Ulm unterstützt die Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zu allen Abfallthemen.
    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Abgabenordnung
    Das Steuerverfahrensrecht, das regelt, wie die Steuern zu entrichten sind, findet sich in der Abgabenordnung. Dabei tauchen Fragen auf: Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Warum sind Säumniszuschläge fällig? Wie sieht es mit Einspruchsmöglichkeiten gegen den Steuerbescheid aus?
    Hier gibt die IHK Ulm Auskünfte, organisiert Veranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Informationsmaterial heraus.
    Ass. jur.Christine Haas
    Ass. jur. Christine Haas
    • 0731 173-365
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  • Abgrenzung Industrie / Handwerk
    Ein Unternehmen oder ein Kleingewerbetreibender kann auf Grund der ausgeübten gemischtgewerblichen Tätigkeiten sowohl zur Industrie- und Handelskammer als auch zur Handwerkskammer zugehörig sein. Bei diesen Mischbetrieben ist zu ermitteln, ob sie Mitglied der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder beiden Kammern sind. Die IHK Ulm gibt Antwort auf diese Fragen.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Abschlussprüfungen: gewerblich-technische Berufe
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Hans-Jörg Schmidt
    Hans-Jörg Schmidt
    • 0731 173-242
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  • Abschlussprüfungen: kaufmännisch
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Anja Buchmaier
    Anja Buchmaier
    • 0731 173-144
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    Christa Fehrle
    Christa Fehrle
    • 0731 173-164
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  • Abschluss- und Zwischenprüfung: Kaufmännische Berufe
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Anja Buchmaier
    Anja Buchmaier
    • 0731 173-144
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    Christa Fehrle
    Christa Fehrle
    • 0731 173-164
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  • Abschluss- und Zwischenprüfung: Technisch-industrielle Berufe
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Hans-Jörg Schmidt
    Hans-Jörg Schmidt
    • 0731 173-242
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  • Abwasser

    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • ADR-Bescheinigung
    Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen besonders geschult werden und ihre besondere Qualifikation durch eine IHK-Prüfung nachweisen. Nach Bestehen der Prüfung erhält jeder Fahrer eine ADR-(Schulungs-)Bescheinigung als Nachweis.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Adressänderungen Firmen und Personen
    Mit der Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in das Handelsregister wird der Unternehmenssitz festgelegt. Sofern eine Änderung in den entsprechenden Registern noch nicht veröffentlicht ist, können Sie uns Ihre aktuelle Adresse gerne mitteilen.
    Team Kundendaten
    • 0731 173-123
    • E-Mail schreiben
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  • Adressrecherchen
    Industrieunternehmen wollen wissen, wer als Zulieferer in Betracht kommt oder möchten ihren gewerblichen Kundenkreis erweitern. Händler suchen Hersteller oder Großhändler um ihr Sortiment mit neuen Produkten abzurunden. Hier unterstützt sie die IHK Ulm. Zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken erhalten die Unternehmen Adressen aus dem IHK-Firmendatenbestand. Die IHK-Firmenauskunft nennt die gewünschten Anschriften und führt kostenpflichtige bundesweite Datenbank-Adress-recherchen durch. Auch Auslandsadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten im Ausland sind bei der IHK zu haben. Daneben bietet die IHK für Firmengründer eine Firmennamensrecherche an. So kann überprüft werden, ob der gewünschte Firmen-/Unternehmensname in der Region bereits vergeben ist.
    Team ServiceCenter
    • 0731 173-0
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  • AEVO, Ausbildereignungsprüfung

    Cornelia Aerne
    Cornelia Aerne
    • 0731 173-131
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    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Kevin Emmerz
    Kevin Emmerz
    • 0731 173-228
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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    AGBs sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen für den Massenvertrag eine einheitliche und detaillierte Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen dadurch den Geschäftsverkehr. Die IHK Ulm unterstützt Sie bei der Erstellung von AGBs und gibt Ihnen hierfür Muster an die Hand.
    Ass. jur.Sebastian Kuhn
    Ass. jur. Sebastian Kuhn
    • 0731 173-159
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  • Altlasten

    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
    Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nicht-handwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Ingrid Kirchner
    Ingrid Kirchner
    • 0731 173-133
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    Weitere Informationen
    • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
    • Anerkennungszuschuss
    • Unternehmensservice Internationale Fachkräfte
  • Ansprechpartner(-in): IHK Bildungszentrum Biberach

    Katja Ströbele
    Katja Ströbele
    • 0731 173-260
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  • Anzeigen in IHK-Zeitschrift
    Die IHK-Zeitschrift "Die Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee" mit einer monatlichen Auflage von etwa 25.000 Exemplaren ist der ideale Werbeträger für Unternehmen, die gezielt gewerbliche Kunden in den IHK-Regionen Ulm und Bodensee-Oberschwaben ansprechen wollen. Die Leser sind Unternehmer und Führungskräfte aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Verkehr.
    Wenn Sie sich für Werbung in diesem regionalen Wirtschaftsmagazin interessieren, wenden Sie sich bitte an:
    Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH
    Melanie Nöll
    Tel.: 0 72 21 / 21 19-14
    Fax: 0 72 21 / 21 19-15
    Mail: melanie.noell@pruefer.com
  • Arbeitskreise: Ausbilder
    In den Ausbilderarbeitskreisen treffen sich Ausbilderinnen und Ausbilder, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen und über ihre Erfahrungen zu sprechen.
    Die IHK Ulm organisiert diese regelmäßigen Treffen in insgesamt vier Ausbilderarbeitskreisen, jeweils zu kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen in Ulm und Biberach.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Arbeitskreise: Gefahrgut

  • Arbeitskreise: Schule/Wirtschaft
    In den Arbeitskreisen Schule / Wirtschaft treffen Lehrerinnen und Lehrer Fachleute aus der Wirtschaft: Sie tauschen gegenseitig Erfahrungen und Erwartungen aus und entwickeln gemeinsam Ziele und Strategien.

    Lehrer haben die Gelegenheit Kenntnisse und Informationen über die Wirtschafts- und Arbeitswelt zu erweitern und zu vertiefen. vertreter der Unternehmen können einen Einblick in Aufgaben, methoden und Möglichkeiten der Schule erhalten.

    Ziele der Arbeitskreise Schule / Wirtschaft sind gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, veränderungsprozesse in der Schule und in der Wirtschaft wahrzunehmen und anzugreifen sowie sich regelmäßig auszutauschen.
    Silvia Geppert
    Silvia Geppert
    • 0731 173-280
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  • Arbeitskreise: Ulm/Neu-Ulm
    Ziel des Arbeitskreis Ulm/Neu-Ulm ist es, der Sondersituation der einheitlichen, aber grenzüberschreitenden Wirtschaftsregion, die das Oberzentrum Ulm / Neu- Ulm sowie die Landkreise Alb-Donau sowie Neu-Ulm umfasst, Rechnung zu tragen und diese zielführend gemeinschaftlich zu fördern.
    Simon Pflüger
    Simon Pflüger
    • 0731 173-230
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  • Arbeitskreis Wirtschaftsjuristen
    In diesem Netzwerk können sich Unternehmensjuristinnen und -juristen aus dem IHK-Bezirk Ulm zu aktuellen Themen austauschen und an Veranstaltungen teilnehmen, die speziell auf sie zugeschnitten sind.
    Ass. jur.Cynthia Krauss
    Ass. jur. Cynthia Krauss
    • 0731 173-147
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  • Arbeitsmarkt
    Das Wissen und die Kenntnisse ihrer Beschäftigten sind das größte Kapital der hiesigen Unternehmen, um mit anspruchsvollen Produkten und Dienstleistungen im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Von entscheidender Bedeutung für die weitere erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung ist es, dass die Unternehmen genügend Fachkräfte finden. Dazu müssen alle Potenziale voll ausgeschöpft werden. Die schwindende Zahl junger Menschen muss bestmöglich ausgebildet, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert sowie die Attraktivität der Region als Arbeits- und Lebensort für kreative Menschen gesteigert werden.

    Die IHK Ulm unterstützt Unternehmen und Politik bei der Entwicklung von Strategien zur Ausschöpfung dieser Potenziale. Dazu führt sie Umfragen und Analysen zum Arbeitsmarkt durch, regt Diskussionen zwischen Experten und Entscheidern aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an und formuliert Reformvorschläge.
    Jonas Pürckhauer
    Jonas Pürckhauer
    • 0731 173-169
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    Weitere Informationen
    • Ansprechpartner der IHK Ulm für Internationals
    • Arbeitsmarktdaten für die Region
    • Integration in den Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete
  • Arbeitsrecht
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Ein-
    stellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz,
    Elternzeit oder Fragen des Urlaubsanspruchs. Themen wie Teilzeit- oder Telearbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt.
    Die IHK Ulm hält zu allen Bereichen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und So-
    zialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Arbeitsschutzrecht
    Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausge-
    staltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Überwachung von Druckbehältern und Aufzügen.
    Die IHK Ulm informiert die Unternehmen zu den Pflichten der Arbeitgeber sowie zu den technischen Anforderungen.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Arbeitssicherheit
    Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausge-
    staltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Überwachung von Druckbehältern und Aufzügen.
    Die IHK Ulm informiert die Unternehmen zu den Pflichten der Arbeitgeber sowie zu den technischen Anforderungen.
    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Arzneimittel, freiverkäufliche
    Für Arzneimittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig geht es um die Frage, ob Arzneimittel frei verkäuflich sind oder nicht. Der Handel mit frei verkäuf-
    lichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Sachkundeprüfung voraus.
    Die IHK Ulm informiert über Fragen des Arzneimittelrechts und nimmt die Prüfung ab. Sie berät über Schulungsträger, die eine vorbereitende Schulung anbieten.
  • Aufstiegsfortbildung mit Prüfung: kaufmännisch

  • Aufstiegsweiterbildung mit Prüfung: technisch

    Cornelia Aerne
    Cornelia Aerne
    • 0731 173-131
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  • Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
    Die IHK Ulm ist Mitglied der Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg, die bei der IHK Region Ulm angesiedelt ist. Sie hat folgende Aufgaben:
    - Beratung und Information über das öffentliche Auftragswesen
    - Registrierung von Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen für eine mögliche Beteiligung an Ausschreibungen
    - Führung einer Bieterdatenbank und Benennung geeigneter Bewerber an öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Markterkundungen und beschränkten Ausschreibungen auf der Grundlage der VOL/A
    - Ausschreibungs-Recherche-Service für öffentliche Ausschreibungen
    - Durchführung von Schulungen und Seminaren
    - Ansprechpartner für die Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
  • Ausbilder

    Leonie De Jans
    Leonie De Jans
    • 0731 173247
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    Manuel Manz
    Manuel Manz
    • 0731 173-311
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    Weitere Informationen
    • Anleitung für neue Ausbildungsbetriebe
    • Ansprechpartner der IHK Ulm für Internationals
    • Ausbildungsmarketing für Unternehmen
    • Ausbildungsplan erstellen
    • Coronavirus: Durchführung der Berufsausbildung und IHK-Prüfungen
    • Online Berichtsheftschulung
    • Probezeit
    • Ältere Arbeitnehmer
  • Ausbilderarbeitskreise
    In den Ausbilderarbeitskreisen treffen sich Ausbilderinnen und Ausbilder, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen und über ihre Erfahrungen zu sprechen.
    Die IHK Ulm organisiert diese regelmäßigen Treffen in insgesamt vier Ausbilderarbeitskreisen, jeweils zu kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen in Ulm und Biberach.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Ausbildereignung: Prüfung (AEVO)
    Wegen der besonderen Bedeutung der Berufsausbildung schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass nur fachlich und persönlich geeignete Personen als Ausbilderinnen und Ausbilder tätig werden dürfen. Teil der fachlichen Eignung ist der Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse, der über die Ausbildereignungsprüfung erbracht wird.

    Die Ausbildereignungsprüfung vermittelt künftigen Ausbildern das Wissen und die Qualifikation, die Ausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes zu planen, zu gestalten und erfolgreich durchzuführen. Vermittelt werden wertvolles Wissen und Erfahrungen, die die Ausbildung junger Menschen erleichtern und qualitativ verbessern. Die erfolgreich abgelegte AEVO-Prüfung ist deshalb ein Qualitätsmerkmal für die betriebliche Ausbildung.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Ausbilder-Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen
    Wegen der besonderen Bedeutung der Berufsausbildung schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass nur fachlich und persönlich geeignete Personen als Ausbilderinnen und Ausbilder tätig werden dürfen. Teil der fachlichen Eignung ist der Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse, der über die Ausbildereignungsprüfung erbracht wird. Die Ausbildereignungsprüfung vermittelt künftigen Ausbildern das Wissen und die Qualifikation, die Ausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetztes zu planen, zugestalten und erfolgreich durchzuführen.
    Cornelia Aerne
    Cornelia Aerne
    • 0731 173-131
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  • Ausbildung: Aufhebungsvertrag für Auszubildende
    Ein Aufhebungsvertrag einer Ausbildung kann nur mit dem Arbeitgeber geschlossen werden, wenn dieser mit der Auflösung einverstanden ist. Ziel ist es, dass beide Parteien noch einmal miteinander reden und über mögliche Lösungen diskutieren, bevor das Ausbildungsverhältnis tatsächlich gelöst wird. Stimmen Arbeitgeber und Azubi jedoch über die Beendigung der Ausbildung überein, kann der Aufhebungsvertrag die Ausbildung fristlos und formlos beenden.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
    Sabine Stork
    • 0731 173-308
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  • Ausbildung: Ausbildungsverträge
    Für die Dauer der ausbildung wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die IHK Ulm stellt ihren Mitgliedsunternehmen Formulare und Vertragsmuster (auch elektronisch) zur Verfügung. Sie berät Unternehmen und Auszubildende über die Vertragsverhältnisse. Die IHK Ulm überwacht ach den Verlauf der Ausbildung.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
    Sabine Stork
    • 0731 173-308
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  • Ausbildung: Ausländische Berufsabschlüsse
    Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nichthandwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Weitere Informationen
    • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Ausbildung: Beratung bei Schwierigkeiten in der Ausbildung
    Die pädagogische Beratung der IHK Ulm unterstützt Unternehmen und Auszubildende in ihren Bemühungen um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

    Pädagogische Beratung gibt Hilfestellung, um Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluss gefährden, zu überwinden und die optimale Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten einzuleiten.
    Yvonne Kurz
    Yvonne Kurz
    • 0731 173283
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  • Ausbildung: Berufsbildungsausschuss (BBA)
    Der Berufsbildungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils sechs Vertretern und sechs Stellvertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer an berufsbildenden Schulen.

    Der Berufsbildungsausschuss ist das oberste Gremium der IHK zur Berufsbildung und ist in allen wichtigen angelegenheiten der beruflichen Bildung anzuhören und zu unterrichten. Im Berufsbildungsausschuss werden Fragestellungen, Initiativen und Beschlüsse zur Berufsbildung vorbereitet und umgesetzt.
  • Ausbildung: Einstiegsqualifizierungen (EQ)
    Die Einstiegsqualifizierung ist 6- bis 12-monatiges Praktikum, das erste Ausbildungsinhalte und bestimmte Grundkenntnisse eines anerkannten Ausbildungsberufs vermittelt. Sie hilft, die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern und Defizite in der Ausbildungsreife abzubauen. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Einstiegsqualifizierung auf eine reguläre Ausbildung angerechnet werden.
    Gabriele Tan-Wolf
    Gabriele Tan-Wolf
    • 0731 173-262
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  • Ausbildung: gewerblich-technisch
    Wer ausbilden will, muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen. Im Regelfall ist dies durch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) nachzuweisen. Die Ausbildungsberater/innen der IHK Ulm überprüfen das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsunternehmen. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, vermitteln sie die Teilnahme an einem Kurs, der mit der Prüfung gemäß AEVO endet.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Leonie De Jans
    Leonie De Jans
    • 0731 173247
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    Manuel Manz
    Manuel Manz
    • 0731 173-311
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  • Ausbildung: kaufmännisch
    Wer ausbilden will, muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen. Im Regelfall ist dies durch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) nachzuweisen. Die Ausbildungsberater/innen der IHK Ulm überprüfen das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsunternehmen. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, vermitteln sie die Teilnahme an einem Kurs, der mit der Prüfung gemäß AEVO endet.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Ausbildung: Lehrgänge und Seminare für Ausbilder
    Die Ausbilder-Akademie unterstützt die Ausbilder und Ausbilderinnen bei ihrer wichtigen Aufgabe mit Veranstaltungen, Seminaren sowie kompetenter Beratung bei verschiedenen Aspekten rund um die Ausbildung.
  • Ausbildung: Lernortkooperation
    Die enge Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung beteiligten Lernorte ist die wesentliche Säule für den Erfolg des dualen Systems. Regelmäßige gemeinsame Treffen von Lehrer/innen und Ausbilder/innen in den Arbeitskreisen Schule/Wirtschaft, gemeinsame Projekte, gemeinsame Fortbildungen und regelmäßige gegenseitige Besuche sind einige Möglichkeiten, um Berufsschulunterricht und betriebliche Ausbildung kontinuierlich aufeinander abzustimmen.
    Die IHK Ulm steht Betrieben und Berufsschulen beratend und unterstützend zur Verfügung.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Ausbildung: Schlichtung
    Gibt es im Rahmen der Ausbildung Unstimmigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, so muss, bevor Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird, der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Der Schlichtungsausschuss hat das Ziel, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Die IHK Ulm richtet eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle ein, sie organisiert das Schlichtungsverfahren wie zum Beispiel Ladung der Beteiligten oder Protokollführung.
    Frank Stumm
    Frank Stumm
    • 0731 173-142
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  • Ausbildung: Seminare für Auszubildende
    Die IHK Ulm unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung und bietet speziell für Auszubildende konzipierte Lehrgänge und Seminare an. Inhaltlich sind diese Lehrgänge und Seminare auf die Rahmenlehrpläne abgestimmt und ergänzen die betriebliche Ausbildung.
    Jana Scherer
    Jana Scherer
    • 0731 173-115
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  • Ausbildung: Urlaubsanspruch
    Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen gelten nur dann, wenn in Tarifverträgen keine anderen Regelungen getroffen werden.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
    Sabine Stork
    • 0731 173-308
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    Weitere Informationen
    • Urlaub und Urlaubsanspruch
  • Ausbildung: Vergütung
    Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufes bezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Azubis unterschiedlicher Berufe haben folglich einen Anspruch auf eine einheitliche Vergütung, wenn sie im selben Unternehmen ausgebildet werden. Eine Besonderheit im Berufsausbildungsrecht gegenüber Arbeitsverhältnissen besteht darin, dass §17 Abs. 1 BBiG zwingend festlegt, dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Zu beachten ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung eine wesentliche Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden leistet und gemäß §17 Abs. 1 Satz 2 Berufsausbildungsgesetz (BBiG) mit fortschreitender Ausbildungsdauer, mindestens jedoch jährlich ansteigen muss.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
    Sabine Stork
    • 0731 173-308
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  • Ausbildung: Zwischen- und Abschlussprüfungen kfm. Berufe
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Anja Buchmaier
    Anja Buchmaier
    • 0731 173-144
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    Christa Fehrle
    Christa Fehrle
    • 0731 173-164
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    Weitere Informationen
    • Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    • Online Prüfungsportal CIC-APrOS
  • Ausbildung: Zwischen- und Abschlussprüfungen techn. Berufe
    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung.
    Die IHK errichtet nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer als Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Ferner regelt sie die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert die Durchführung der Prüfungen und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
    Hans-Jörg Schmidt
    Hans-Jörg Schmidt
    • 0731 173-242
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    • Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    • Online Prüfungsportal CIC-APrOS
  • Ausbildungsabbruch
    Die pädagogische Beratung der IHK Ulm unterstützt Unternehmen und Auszubildende in ihren Bemühungen um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Pädagogische Beratung gibt Hilfestellung, um Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluss gefährden, zu überwinden und die optimale Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten einzuleiten.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Yvonne Kurz
    Yvonne Kurz
    • 0731 173283
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  • Ausbildungsberatung
    Darf ich in meinem Unternehmen ausbilden und in welchen Berufen? Wie führe ich die betriebliche Ausbildung nach der geltenden Ausbildungsordnung durch? Welche Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten? Solche und weitere Fragen rund um die Berufsausbildung, von der Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte über die Vermittlung von Auszubildenden bis hin zur Abschlussprüfung beantworten die Ausbildungsberater der IHK Ulm. Auch bei Problemen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem vermitteln die Ausbildungsberater der IHK.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Leonie De Jans
    Leonie De Jans
    • 0731 173247
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    Manuel Manz
    Manuel Manz
    • 0731 173-311
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    Heike Nägele
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    • 0731 173-283
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    • Coronavirus: Durchführung der Berufsausbildung und IHK-Prüfungen
    • Fachkräfte und Personalentwicklung
  • Ausbildungsberatung: Beratung bei Schwierigkeiten in der Ausbildung
    Die pädagogische Beratung der IHK Ulm unterstützt Unternehmen und Auszubildende in ihren Bemühungen um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Pädagogische Beratung gibt Hilfestellung, um Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluss gefährden, zu überwinden und die optimale Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten einzuleiten.
    Yvonne Kurz
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    • 0731 173283
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  • Ausbildungsbotschafter
    Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende, die Schülerinnen und Schüler über ihren Beruf und ihr Unternehmen informieren. Sie geben Sicherheit für die Berufswahl und schaffen Motivation und Lernbereitschaft für einen guten Schulabschluss. Mit professionellen Schulungsangeboten bereiten wir die Auszubildenden optimal auf ihre Einsätze in den Schulen vor und koordinieren diese in Abstimmung mit den Schulen, den Betrieben und den Ausbildungsbotschaftern.

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    • Ausbildungsmarketing für Unternehmen
  • Ausbildungsdauer
    Die Ausbildungsordnungen sehen für jedes Berufsbild bundeseinheitlich eine bestimmte Dauer der Ausbildung vor. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden, z.B. wenn die herausragenden Leistungen des Auszubildenden eine Verkürzung rechtfertigen. Sie kann verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. In allen Fällen überprüft die IHK Ulm, ob die Verkürzung oder Verlängerung gerechtfertigt ist, und registriert die entsprechende Änderung des Ausbildungsvertrags.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
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    • 0731 173-308
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    • Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    • Änderungen zum Berufsausbildungsvertrag
  • Ausbildungskooperation, Ausbildungsverbund
    Zusammen geht vieles leichter - auch in der betrieblichen Ausbildung. In Ausbildungskooperationen oder Ausbildungsverbünden verschiedener Unternehmen kann Wissen an die Auszubildenden vermittelt werden, das einzelne Unternehmen nicht vorhalten können. Solche Ausbildungsverbünde werden vom Staat finanziell gefördert. Die IHK Ulm organisiert überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermitteln kann. Die Auszubildenden können einzelne Ausbildungsinhalte dann in anderen Unternehmen oder Einrichtungen erlernen.
    Holger Balkheimer
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    • 0731 173-193
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  • Ausbildungsmarketing
    Unternehmen erhalten immer weniger Bewerbungen. Aus diesen wenigen Bewerbungen eine Auswahl zu treffen, ist schwierig. Aus diesem Grund sind neue Strategien gefragt. Mit verschiedenen Seminarbausteinen vermitteln wir Strategien zum Ausbildungsmarketing. Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie Ihre Zielgruppe erreichen und unterstützen Sie konkret mit Maßnahmen und Veranstaltungen zur Bewerbersuche.
    Weitere Informationen
    • IHK-Azubi-Speed-Dating in der IHK Ulm
    • Ausbildungsmarketing für Unternehmen
  • Ausbildungsplätze - Angebote von Unternehmen
    Bewerber um Ausbildungsplätze werden immer knapper. Die IHK unterstützt deshalb Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern und vermittelt passgenau nach den Anforderungen der Unternehmen.
  • Ausbildungsplatzförderung
    Die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Ausbildungsplätzen kann mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Unterstützt werden kann auch die Übernahme von Auszubildenden aus Konkursbetrieben oder der Zusammenschluss von Betrieben zu Ausbildungsverbünden.
    Die IHK Ulm berät über laufende Förderprogramme und ihre Konditionen. Sie nimmt Stellung zu den Anträgen der Unternehmen auf Fördermittel für die staatlichen Förderbanken.
    Holger Balkheimer
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    • 0731 173-193
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  • Ausbildungsplatz suchen
    Die IHK-Berater kennen die Unternehmen, die Ausbildungsplätze und ihre Anforderungen und vermitteln den passenden Ausbildungsplatz.
    Holger Balkheimer
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  • Ausbildungsverträge
    Für die Dauer der Ausbildung wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die IHK Ulm stellt ihren Mitgliedsunternehmen Formulare und Vertragsmuster (auch elektronisch) zur Verfügung. Sie berät Unternehmen und Auszubildende über die Vertragsinhalte und registriert den Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Die IHK überwacht auch den Verlauf der Ausbildung.
    Julia Kling
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    Heike Nägele
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    • 0731 173-283
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    Sabine Stork
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    • 0731 173-308
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  • Ausbildungszeit - Bestätigung für die Rentenkasse
    Benötigen Sie für die Deutsche Rentenkasse einen Nachweis über Ihre absolvierten Ausbildungszeiten, können Sie eine Rentenbescheinigung erhalten.
    Für die Ausstellung dieses Dokumentes fallen keine Kosten an. Voraussetzung für die Ausstellung der Rentenbescheinigung ist, dass Ihr Ausbildungsvertrag bei der IHK Ulm eingetragen war.
    Julia Kling
    Julia Kling
    • 0731 173-189
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    Sabine Stork
    Sabine Stork
    • 0731 173-308
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  • Ausbildung - Wahlqualifikationen
    Um den aktuellen Anforderungen der Wirtschaft zu entsprechen, wurden einige Ausbildungsberufe um Wahlqualifikationen erweitert und somit den unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnissen angepasst. Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und im Ausbildungsvertrag eingetragen werden. Eine spätere Änderung der Wahlqualifikationen ist möglich. Fragen zum Umgang mit den Wahlqualifikationen beantworten Ihnen gerne die IHK-Ausbildungsberater.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    Leonie De Jans
    Leonie De Jans
    • 0731 173247
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    Manuel Manz
    Manuel Manz
    • 0731 173-311
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  • Ausländeranträge
    Was für die Bürger der EU-Staaten untereinander gilt, nämlich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsfreiheit, gilt längst nicht für die Bürger anderer Staaten. Sie benötigen laut Ausländerrecht einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Sie dürfen sich nur selbstständig machen, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.
    Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK
    Ulm, ob für die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit ein besonderes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis vorliegt.
    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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  • Ausländerrecht
    Das Ausländerrecht regelt im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Die IHK Ulm informiert zu diesen Thema.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Ausländische Zeugnisse: Anerkennung, Gleichstellung
    Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nichthandwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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    • Anerkennungszuschuss
  • Auslandsentsendung
    "Es kommt vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen aus der Region in eine ausländische Niederlassung oder Tochtergesellschaften entsandt werden. Was geschiet mit dem hiesigen Arbeitsverhältnis? Was ist bei der Arbeitnehmerentsendung zu beachten?
    Die IHK Ulm berät zu Fragen der Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland."
    Amir Alizadeh
    Amir Alizadeh
    • 0731 173-351
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  • Auslandshandelskammern (AHK)
    In über 80 Ländern rund um den Globus gibt es rund 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft mit mehr als 1.300 Mitarbeitern. Diese betreuen Unternehmen mit Interesse am bilateralen Wirtschaftsverkehr mit Deutschland. Sie bilden ein einzigartiges, leistungsorientiertes, lokal erfahrenes und global präsentes Dienstleistungsnetz - das größte seiner Art auf der Welt.

    Kernaufgabe ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. AHKs bringen Menschen zusammen, vertreten Unternehmensinteressen und treten für freie Märkte weltweit ein. Sie arbeiten mit den IHKs im Außenwirtschaftsbereich in einem Serviceverbund eng zusammen.
    Amir Alizadeh
    Amir Alizadeh
    • 0731 173-351
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  • Auslandskammern und Konsulate

    Kerstin Schlimm
    Kerstin Schlimm
    • 0731 173-155
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  • Auslandsmessen

  • Ausnahmegenehmigungen Verkehr
    Von den gesetzlichen Lkw-Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr können in bestimmten Fällen Ausnahmen zugelassen werden.
    Die IHK Ulm prüft und bescheinigt gegebenenfalls die Dringlichkeit der Ausnahme gegenüber der Straßenverkehrsbehörde.
    Martin Birling
    Martin Birling
    • 0731 176255-27
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    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Ausschuss: Handel

    Martin Walke
    Martin Walke
    • 0731 173-135
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  • Ausschuss Digitalisierung/Wirtschaft 4.0

    Gernot Schnaubelt
    Gernot Schnaubelt
    • 0731 173-179
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    Weitere Informationen
    • Ausschuss Digitalisierung/Wirtschaft 4.0
  • Ausschüsse: Ausschuss für Finanz- und Steuerfragen
    Der Ausschuss für Finanz- und Steuerfragen der IHK Ulm nimmt zu aktuellen steuer- und finanzpolitischen Themen Stellung. Diese Positionen fließen in die Meinungsbildung der Vollversammlung der IHK Ulm ein. Darüber hinaus dient der Ausschuss als Plattform, um den Austausch von Unternehmen über steuerliche und finanzwirtschaftliche Fragen und Probleme zu fördern.
    Ass. jur.Christine Haas
    Ass. jur. Christine Haas
    • 0731 173-365
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  • Ausschüsse: Berufsbildungsausschuss (BBA)
    Der Berufsbildungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils sechs Vertretern und sechs Stellvertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer an berufsbildenden Schulen.

    Der Berufsbildungsausschuss ist das oberste Gremium der IHK zur Berufsbildung und ist in allen wichtigen angelegenheiten der beruflichen Bildung anzuhören und zu unterrichten. Im Berufsbildungsausschuss werden Fragestellungen, Initiativen und Beschlüsse zur Berufsbildung vorbereitet und umgesetzt.
  • Ausschüsse der IHK
    Durch die ehrenamtliche Mitarbeit in den Gremien der IHK Ulm gestalten die Mitgliedsunternehmen die Arbeit der IHK aktiv mit. Es bestehen sieben Ausschüsse der IHK Ulm zu unterschiedlichen Themenbereichen, deren Mitglieder von der IHK-Vollversammlung berufen werden.
    Die Ausschüsse übernehmen vielseitige Funktionen. Zum einen beraten sie die Vollversammlung und die IHK-Geschäftsführung. Dadurch fließt konzentrierter Sachverstand in die IHK-Arbeit ein. Zum anderen bilden sie ein Forum für den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch. Es gibt IHK-Ausschüsse zu folgenden Themen:
    - Berufsbildung
    - Digitalisierung/Wirtschaft 4.0
    - Einzelhandel
    - Energie
    - Finanzen und Steuern
    - International
    - Sachverständigen
    - Verkehr- und Logistik
    Petra Engstler-Karrasch
    Petra Engstler-Karrasch
    • 0731 173-111
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  • Ausschuss Energiepolitik

    Kyara Couto Rodrigues
    Kyara Couto Rodrigues
    • 0731 173325
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  • Ausschuss Gastronomie und Tourismus

    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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  • Ausschuss International und Industrie

    Amir Alizadeh
    Amir Alizadeh
    • 0731 173-351
    • E-Mail schreiben
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  • Ausschuss Sachverständige
    Der Ausschuss Sachverständige berät die IHK Ulm bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
    Ass. jur.Cynthia Krauss
    Ass. jur. Cynthia Krauss
    • 0731 173-147
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  • Ausschuss Verkehr und Logistik
    Der Verkehr- und Logistikausschuss der IHK Ulm befasst sich mit unternehmensrelevanten verkehrsrechtlichen und verkehrspolitischen Fragestellungen auf Europa-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Im Fokus der Ausschusstätigkeit steht dabei die Stärkung der Verkehrs- und Handelsdrehscheibe IHK-Region Ulm.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Simon Pflüger
    Simon Pflüger
    • 0731 173-230
    • E-Mail schreiben
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Außenwirtschaft: Beratung

    Amir Alizadeh
    Amir Alizadeh
    • 0731 173-351
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  • Außenwirtschaft: Bescheinigungen
    Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Zertifizierung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware, wie zum Beispiel Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse.
    Die IHK nimmt die erforderlichen Bescheinigungen vor. Manche Länder verlangen darüber hinaus Bescheinigungen durch ihre jeweiligen diplomatischen Vertretungen. Hier informiert und vermittelt die IHK.
    Elke Erhardt
    Elke Erhardt
    • 0731 173-139
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  • Außenwirtschaft: Datenbanken

  • Außenwirtschaft: Formulare

    Elke Erhardt
    Elke Erhardt
    • 0731 173-139
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    Anne Mohn
    Anne Mohn
    • 0731 173-120
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  • Außenwirtschaft: Recht
    Wenn ein Unternehmen Auslandsinvestitionen tätigen oder eine Repräsentanz, Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen möchte, informiert die IHK Ulm.
    Ass. jur.Christine Haas
    Ass. jur. Christine Haas
    • 0731 173-365
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  • Ausstellungen (gewerberechtliche Festsetzung)

    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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  • Azubi-Akademie

    Jana Scherer
    Jana Scherer
    • 0731 173-115
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  • Azubi finden
    Sie haben den Ausbildungsplatz - Wir suchen den passenden Bewerber!
    Frank Stumm
    Frank Stumm
    • 0731 173-142
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  • Azubi werden
    Welcher Beruf passt zu deinen persönlichen Neigungen und Interessen und welche Unternehmen bilden diesen Beruf in der Region aus? Die IHK-Berater unterstützen.
    Weitere Informationen
    • 400 Chancen - Die neue Berufsorientierungsseite
    • Ansprechpartner der IHK Ulm für Internationals
    • Ausbildungsbroschüre für Geflüchtete
    • Azubis erzählen: Shorsh wird Medientechnologe
    • Das duale Ausbildungssystem