Ausbildung

Probezeit

Die Probezeit dient sowohl dem Betrieb als auch dem Auszubildenden als eine Art Bedenkzeit. Während dieser Phase kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Nach der Probezeit darf der Betrieb ein bestehendes Ausbildungsverhältnis jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Nutzen Sie deshalb die Zeit, um Ihren neuen Auszubildenden kennen zu lernen und gleich vom ersten Tag an zu überprüfen, ob er zu Ihrem Unternehmen und dem angestrebten Berufsbild passt.
Betrauen Sie den Auszubildenden von Anfang an mit Tätigkeiten, die für den späteren Beruf bedeutend sind. Mischen Sie dabei abwechslungsreiche, berufstypische Tätigkeiten, die die Freude am Arbeiten erhalten und anspruchsvollere Arbeiten, für die kein besonders tiefgreifendes Fachwissen erforderlich ist, in die der Auszubildende sich jedoch selbstständig einarbeiten muss. Dieses Vorgehen erlaubt Ihnen, sowohl seine Eignung für den angestrebten Beruf als auch seine Lernfähigkeit und –Motivation auf die Probe zu stellen.

Tätigkeiten in der Probezeit

Besonders wichtig ist während der Probezeit ein enger Kontakt zwischen Ausbilder und Auszubildendem, um regelmäßigen Austausch und ehrliches Feedback zu ermöglichen. Gehen Sie dabei nicht nur auf seine Arbeitsleistung ein, sondern auch auf sein Sozialverhalten gegenüber anderen Auszubildenden, Mitarbeitern und Vorgesetzten. Auch sein Lernverhalten sollte Gegenstand der Beurteilung sein: Wie verhält er sich in Lernsituationen? Wie gelingt die praktische Umsetzung des Gelernten? Behalten Sie dabei immer im Kopf, dass es sich bei Ihrem Auszubildenden in der Regel um einen Berufsanfänger handelt, der sich noch in der Arbeitswelt zurechtfinden muss. Begegnen Sie ihm deshalb mit Verständnis und bieten Sie wenn nötig Hilfestellung an.
Geben Sie Ihrem Auszubildenden unbedingt auch die Gelegenheit zur Selbstreflexion. Am besten lassen Sie ihn gleich am Anfang zu Wort kommen und beginnen Feedback-Gespräche mit einer Selbsteinschätzung des Auszubildenden, bevor Sie ihm Ihre Sichtweise schildern. So erfahren Sie am ehesten seine unverfälschte Meinung und laufen auch nicht Gefahr, ihn schon zu Beginn des Gesprächs einzuschüchtern oder in eine Richtung zu beeinflussen. Ziel der Gespräche sollte vor allem der Austausch mit dem Auszubildenden und die Ermittlung des Status Quo sein, um dann geeignete Maßnahmen (ggf. auch Fördermaßnahmen) für die folgende Zeit festzulegen. Kündigen Sie die Feedback-Gespräche gleich zu Beginn der Ausbildung an und stellen Sie klar, dass während der Probezeit eine Beurteilung des Auszubildenden stattfindet. Legen Sie ihm auch die Bewertungskriterien offen, und erläutern Sie den Sinn der Gespräche. So können Sie verhindern, dass bei dem Auszubildenden der Eindruck entsteht, es handele sich hierbei automatisch um eine negative Beurteilung.

Feedback geben

Versuchen Sie auch, Kontakt zu den Eltern des Auszubildenden zu halten, um eine Vorstellung von seinem familiären Umfeld und seinen Lebensumständen zu erhalten. Auch der enge Kontakt zur Berufsschule sollte selbstverständlich sein. Erkundigen Sie sich dort über Ihren Auszubildenden: Wie sind seine Leistungen? Wie verhält er sich Mitschülern und Lehrern gegenüber? All das hilft Ihnen, das Potenzial Ihres Auszubildenden richtig einzuschätzen.
Laden Sie Ihren Auszubildenden am Ende der Probezeit zu einem strukturierten Gespräch ein, in dem ein Austausch über den Verlauf der Probezeit stattfinden kann. Überlegen Sie sich unbedingt vorher, welche Bewertungskriterien Sie zu Grunde legen und kommunizieren Sie diese dem Auszubildenden. Beurteilen Sie ihn objektiv hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, seines Arbeitscharakters und seiner Entwicklungsfähigkeit. Entscheiden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit, ob das Vertragsverhältnis weiter bestehen soll und kommunizieren und begründen Sie dies dem Auszubildenden gegenüber.

Hinweise zur Dauer der Probezeit

Den Rahmen für die Dauer der Probezeit legt das Berufsbildungsgesetz fest. Sie darf zwischen 1 und 4 Monaten betragen, die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel der Dauer dieser Zeit unterbrochen, so kann eine Verlängerung der Probezeit um eben diesen Zeitraum beantragt werden.