Unterstützung bei der Fachkräfteeinwanderung

Unternehmensservice Internationale Fachkräfte

Wir unterstützen Sie bei der Fachkräfteeinwanderung

Ihr Unternehmen möchte Fachkräfte aus dem Ausland mit Hilfe des beschleunigten Fachkräfteverfahrens einstellen? Der Unternehmensservice Internationale Fachkräfte der IHK Ulm ist für Sie da! Zielgruppe: IHK-Mitgliedsunternehmen mit Unternehmenssitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Landkreises Biberach, die Personen aus dem Ausland ausbilden oder beschäftigen möchten und zur Einreise das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen möchten.
Bei uns erhalten Sie
Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Internationale Fachkräfte können sich gerne an das Welcome Center Ulm/Oberschwaben wenden: welcomecenter-ulm-oberschwaben.de.

FAQs zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

1. Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Personen aus Drittstaaten das für die Einreise und Arbeitsaufnahme erforderliche Visum schneller erhalten. Beschleunigt werden sowohl die Anerkennung des ausländischen Abschlusses als auch die Terminvergabe und Visumausstellung bei der Botschaft.
Voraussetzung ist, dass die Fachkraft sich noch im Ausland befindet, bereits einen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat und ein verbindliches Angebot für einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung vorliegt.
Das Verfahren wird vom Arbeitgeber in Deutschland bei der Ausländerbehörde an seinem Betriebssitz angestoßen. Dafür ist eine Vollmacht der Fachkraft notwendig.

2. Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Erstberatung: Bevor der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde schließt, sollte eine Erstberatung in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Beratung wird geklärt, ob das Verfahren möglich und sinnvoll ist. Zudem sollte im Voraus geklärt werden, ob der Abschluss der Fachkraft in Deutschland anerkannt werden kann. Gerne beraten wir Sie zum Verfahren sowie zur Antragstellung.
  2. Vereinbarung: Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde wird eine Vereinbarung über die Durchführung des Verfahrens geschlossen. Der Antrag muss bei der lokalen Ausländerbehörde am Betriebssitz gestellt werden.
  3. Anerkennungsverfahren: Falls erforderlich, leitet die Ausländerbehörde das Berufsanerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle ein. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann diese Prüfung auf zwei Monate verkürzt werden.
  4. Zustimmungsverfahren: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft darüber hinaus die ausländerrechtlichen Einreisevoraussetzungen.
  5. Vorabzustimmung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine so genannte Vorabzustimmung zur Erteilung des Visums.
  6. Antragstermin: Nach Erhalt der Vorabzustimmung bucht die Fachkraft einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss die Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  7. Visumerteilung: Über den Visumantrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den/die Ehepartner/-in sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

3. Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro. Sie ist unabhängig vom Erfolg des Verfahrens zu bezahlen und wird insbesondere nicht erstattet, wenn die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation nicht festgestellt werden kann, das Arbeitsplatzangebot nicht angenommen oder das Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort ablehnend beschieden wird.
Hinzu kommen weitere Gebühren für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation (500 bis 1.200 Euro), ggf. für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis (bei reglementierten Berufen) und für das Visumverfahren bei den Auslandsvertretungen (75 Euro). Die weiteren Gebühren sind direkt an die jeweilige zuständige Stelle zu entrichten.
Die Gebühren sind in der Regel von der Fachkraft zu bezahlen. Sie können aber auch vom künftigen Arbeitgeber übernommen werden.

4. In welchen Fällen kann das Verfahren beantragt werden?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann für folgende Aufenthaltszwecke beantragt werden:
  • Berufsausbildung
  • Durchführung von Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
  • Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
  • Beschäftigung als IT-Spezialist mit einschlägiger Berufserfahrung
  • sowie für eine Reihe bestimmter Berufsgruppen

Angebot der IHK für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Bevor Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, können Sie bei uns eine kostenfreie Erstberatung erhalten. Wir klären gemeinsam mit Ihnen folgende Fragen:
  • Wie läuft der Zuwanderungsprozess ab?
  • Kann der Abschluss der Fachkraft anerkannt werden?
  • Kommt das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage?
  • Welche Unterlagen sind notwendig?
  • Wie geht das Verfahren bei Bescheiden über teilweise Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses weiter?
Die IHK Ulm hat mit der Ausländerbehörde des Landkreises Biberach eine Kooperationsvereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren getroffen. Befindet sich Ihr Firmensitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Landkreises Biberach, übernimmt die IHK die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in Kooperation mit der Ausländerbehörde, prüft die notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an die Ausländerbehörde des Ordnungsamts im Landkreis Biberach weiter.

Erstberatungstermin bei der IHK vereinbaren

Zur Vereinbarung eines Termins schreiben Sie bitte eine E-Mail an UIF@ulm.ihk.de. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an: Name und Ort des Unternehmens, Vorname/Name der Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Wir werden Sie innerhalb von drei Werktagen kontaktieren.

Infomaterial und Formulare

Auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ finden Sie folgende Infomaterialien zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:
Folgende Formulare sind i. d. R. notwendig:
Darüber hinaus sind z. T. zahlreiche weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich. Bei der IHK erhalten Sie nach der Erstberatung eine Checkliste mit Informationen zu allen erforderlichen Unterlagen je nach Aufenthaltstitel.

Rechtliche Informationen

Das seit März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird derzeit schrittweise erneuert. Beim Welcome Center Ulm/Oberschwaben erhalten Arbeitgeber einen Überblick über die ausländerrechtlichen Regelungen bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern.

Hilfreiche IHK-Angebote

  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
    Sie oder Ihre zukünftige Fachkraft haben einen ausländischen Berufsabschluss und Sie möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? Wir beraten Sie gerne zum Antragsverfahren.
  • Fachkräfte finden mit dem Pilotprojekt UBAconnect
    ​​​​​​​UBAconnect bringt Sie in Kontakt mit Fachkräften, die eine teilweise Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses haben. Über betriebliche Anpassungsqualifizierung erhalten Sie wertvolle Fachkräfte für Ihr Unternehmen.
  • Arbeitskreis Ausbildung und Migration
    Der IHK-Arbeitskreis tauscht sich über aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen rund um Ausbildung und Beschäftigung von Zugewanderten aus. Vertreten sind Unternehmen, verschiedene Institutionen und Arbeitsmarktakteure. Machen Sie mit!