Ausbildung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Auszubildende, die während der Ausbildung besonders überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können auf alleinigen Antrag bereits einen Prüfungstermin früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
- die Leistungen in der Berufsschule in den Schulfächern, die für die IHK-Abschlussprüfung relevant sind, müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung mindestens mit „Gut” bewertet sein (Note 2,4 und besser),
- die im Ausbildungsbetrieb erbrachten Leistungen müssen überdurchschnittlich sein (mindestens mit „Gut” bewertet sein, 81 Punkte und besser) und
- die für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt sein und deren Beherrschung kann aufgrund der bisherigen Leistungen erwartet werden.
Der Antrag hat keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit, daher kann der Antrag auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Abschlussprüfung.
Antragsformular
Das Formular "Antrag auf vorzeitige Zulassung" kann für die
vorgezogene Sommerabschlussprüfung
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ab Dezember ( gewerbl. technische Berufe) bis Mitte Januar
ab Anfang Januar (kfm. Berufe) bis Mitte Januar
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vorgezogene Winterabschlussprüfung
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ab letzter Juniwoche bis Mitte Juli
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bei dem entsprechenden Ansprechpartner angefordert werden.
Ansprechpartner für Elektro-/Metallberufe: Kim Hangleiter
Ansprechpartner für gewerbliche und IT Berufe: Hans-Jörg Schmidt
Ansprechpartnerin für kaufmännische Berufe: Anja Buchmaier
Kontaktdaten finden Sie rechts unter “Kontakt”
Dieser Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bis zu der von der IHK Ulm für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bekannt gegebenen Anmeldefrist einzureichen
Anmeldeschluss
Kaufmännische Berufe
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Gewerblich-technische Berufe
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Sommerprüfung
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Ende Januar
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Mitte Februar
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Winterprüfung
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Ende Juli
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Ende Juli
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Über den Antrag entscheidet die IHK Ulm. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Mindestausbildungszeit
Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung darf die Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. Für die Mindestausbildungszeiten gelten folgende Regelungen
Regelausbildungszeit
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Mindestausbildungszeit (einschließlich vorzeitige Zulassung)
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42 Monate
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24 Monate
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36 Monate
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18 Monate
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24 Monate
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12 Monate
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