Ausbildung

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzungen

Auszubildende, die während der Ausbildung besonders überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können auf alleinigen Antrag bereits einen Prüfungstermin früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
  1. die Leistungen in der Berufsschule in den Schulfächern, die für die IHK-Abschlussprüfung relevant sind, müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung mindestens mit „Gut” bewertet sein (Note 2,4 und besser),
  2. die im Ausbildungsbetrieb erbrachten Leistungen müssen überdurchschnittlich sein (mindestens mit „Gut” bewertet sein, 81 Punkte und besser) und
  3. die für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt sein und deren Beherrschung kann aufgrund der bisherigen Leistungen erwartet werden.
Der Antrag hat keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit, daher kann der Antrag auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Abschlussprüfung.

Antragsformular

Das Formular "Antrag auf vorzeitige Zulassung" kann für die
vorgezogene Sommerabschlussprüfung
ab Dezember ( gewerbl. technische Berufe) bis Mitte Januar
ab Anfang Januar (kfm. Berufe) bis Mitte Januar
vorgezogene Winterabschlussprüfung
ab letzter Juniwoche bis Mitte Juli
bei dem entsprechenden Ansprechpartner angefordert werden.
Ansprechpartner für Elektro-/Metallberufe: Kim Hangleiter
Ansprechpartner für gewerbliche und IT Berufe: Hans-Jörg Schmidt
Ansprechpartnerin für kaufmännische Berufe: Anja Buchmaier
Kontaktdaten finden Sie rechts unter “Kontakt”
Dieser Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bis zu der von der IHK Ulm für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bekannt gegebenen Anmeldefrist einzureichen

Anmeldeschluss

Kaufmännische Berufe
Gewerblich-technische Berufe
Sommerprüfung
Ende Januar
Mitte Februar
Winterprüfung
Ende Juli
Ende Juli
Über den Antrag entscheidet die IHK Ulm. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Mindestausbildungszeit

Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung darf die Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. Für die Mindestausbildungszeiten gelten folgende Regelungen
Regelausbildungszeit
Mindestausbildungszeit (einschließlich vorzeitige Zulassung)
42 Monate
24 Monate
36 Monate
18 Monate
24 Monate
12 Monate