Überblick über CO2-Preise
Steigende CO2-Preise - was Sie jetzt wissen müssen
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Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl beschlossen. Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt, ist von dieser steigenden CO2-Bepreisung betroffen. Der Preis wird bis 2025 bzw. 2026 jährlich erhöht. Danach startet der nationale Emissionshandel.
Preiseffekte der CO2-Bepreisung für Hauptbrennstoffe
Energieträger | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 Mindestpreis 2026 | Höchstpreis 2026 |
CO2-Preis in Euro pro Tonne | 25 | 30 | 35 | 45 | 55 | 55-65 |
Heizöl (leicht) in ct/l | 6,5 | 7,7 | 9,0 | 11,6 | 14,2 | 16,8 |
Erdgas in ct/kWh | 0,5 | 0,6 | 0,7 | 0,9 | 1,1 | 1,3 |
Diesel in ct/l | 6,5 | 7,7 | 9,0 | 11,6 | 14,2 | 16,8 |
Benzin in ct/l | 5,6 | 6,7 | 7,8 | 10,1 | 12,3 | 14,5 |
Nicht jedes Unternehmen muss die entsprechenden Zertifikate erwerben, jedoch werden diese auf die Energiepreise umgelegt. Eine Doppelbesteuerung zum EU-ETS-Verfahren soll ausgeschlossen werden und mögliche Kompensationen sollen in Härtefällen wirken.
DIHK-Merkblatt zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 824 KB).
Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist.
Auswirkung auf Energiekosten Ihres Unternehmens
Wie sich die CO2-Berpreisung auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.