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Nr. 4443104
IHK Schwaben

Chemikalien

Ob REACH oder PFAS: Beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen gibt es viel zu beachten. Hier finden Sie gebündelte Informationen.
Nachhaltigkeit - 26.08.2026
Industrizentrifuge mit Plastikgranulat

Für bestimmte Unternehmen gelten seit 2026 neue Berichtspflichten zu Mikroplastik-Emissionen. Wer synthetische Polymermikropartikel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, sollte jetzt prüfen, ob eine Meldung an die ECHA erforderlich ist. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind.

Stand: April 2025
Industrieanlage, die Dampf ausstößt

Mit der überarbeiteten EU-F-Gas-Verordnung 2024 will die Europäische Union den Ausstoß klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase – insbesondere teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) – deutlich senken. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen im Umgang mit betroffenen Produkten und Anlagen, etwa bei deren Einsatz, Wartung oder dem Inverkehrbringen.

ÄNDERUNG
Flüssigkeiten im Labor

Mit der jüngsten Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes wird festgelegt, dass „SCIP-Meldungen“ direkt in die ECHA-Datenbank vorgenommen werden müssen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Umwelt
Chemie Flaschen giftig Experiment Substanzen

Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien.

Chemikalien
Ein Laborant schaut durch sein Mikroskop.

Hersteller oder Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) enthalten, sind seit Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen in die “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) verpflichtet. Ob sich deutsche Unternehmen in die SCIP-Datenbank eintragen müssen, ist derzeit noch umstritten. Der Leitfaden zur SCIP-Datenbank ist nun in deutscher Sprache verfügbar - Sie finden ihn hier unter weitere Informationen!

Chemikalien
Gefahrenschilder

Gefährliche Stoffe bzw. Gemische müssen mit standardisierten Gefahrensymbolen und -sätzen sowie Sicherheitshinweisen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern versehen werden. Darüberhinaus müssen Hersteller und Importeure die Einstufung und Kennzeichnung in ein einheitliches Verzeichnis melden. Das sieht die CLP-Verordnung vor.