Nr. 4443104
IHK Schwaben

Chemikalien

Ob REACH oder PFAS: Beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen gibt es viel zu beachten. Hier finden Sie gebündelte Informationen.
Nachhaltigkeit - 26.08.2026
Industrizentrifuge mit Plastikgranulat © Sergey Ryzhov

Für bestimmte Unternehmen gelten seit 2026 neue Berichtspflichten zu Mikroplastik-Emissionen. Wer synthetische Polymermikropartikel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, sollte jetzt prüfen, ob eine Meldung an die ECHA erforderlich ist. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind.

Stand: April 2025
Industrieanlage, die Dampf ausstößt © Anselm Baumgart

Mit der überarbeiteten EU-F-Gas-Verordnung 2024 will die Europäische Union den Ausstoß klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase – insbesondere teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) – deutlich senken. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen im Umgang mit betroffenen Produkten und Anlagen, etwa bei deren Einsatz, Wartung oder dem Inverkehrbringen.

ÄNDERUNG
Flüssigkeiten im Labor © Romolo Tavani - stock.adobe.com

Mit der jüngsten Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes wird festgelegt, dass „SCIP-Meldungen“ direkt in die ECHA-Datenbank vorgenommen werden müssen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Umwelt
Chemie Flaschen giftig Experiment Substanzen © mewaji

Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien.

Chemikalien
Ein Laborant schaut durch sein Mikroskop. © Anastasia Koserewa - stock.adobe.com

Hersteller oder Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) enthalten, sind seit Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen in die “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) verpflichtet. Ob sich deutsche Unternehmen in die SCIP-Datenbank eintragen müssen, ist derzeit noch umstritten. Der Leitfaden zur SCIP-Datenbank ist nun in deutscher Sprache verfügbar - Sie finden ihn hier unter weitere Informationen!

Chemikalien
Gefahrenschilder © ernsthermann - Fotolia

Gefährliche Stoffe bzw. Gemische müssen mit standardisierten Gefahrensymbolen und -sätzen sowie Sicherheitshinweisen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern versehen werden. Darüberhinaus müssen Hersteller und Importeure die Einstufung und Kennzeichnung in ein einheitliches Verzeichnis melden. Das sieht die CLP-Verordnung vor.