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Kreislaufwirtschaft

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick.
Nachhaltigkeit
ausgeleerter Müllsack © Viktoriia M

Seit 12. August 2026 gilt die PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt umfassende Anforderungen für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren, vertreiben oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen.

Gilt seit 18. Juli 2024
Hand hält Blatt. © kav777 - Fotolia

Die europäische Ökodesign-Verordnung schafft erstmals EU-weite Vorgaben für den Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten. Für große Unternehmen gelten ab dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot für bestimmte Textilien und Schuhe sowie Offenlegungspflichten für ausgesonderte unverkaufte Waren.

Abfallrecht
eine Mülltonne mit dem Recyclinglogo, außen verbrauchte Plastikflaschen © ink drop - stock.adobe.com

Kern des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ist die konsequente Umsetzung der fünfstufige Abfallhierarchie.

IHK Schwaben
Ausbilder zeigt dem Praktikanten die Funktionsweise von einem Gerät. © zinkevych - stock.adobe.com

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist das zentrale nationale Regelwerk zur Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber, Elektrogeräte am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und eine schadstoffarme Kreislaufwirtschaft zu fördern.