Rechtstipp 09/2021

Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne USt

„Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmen im Rahmen seines Unternehmens erzielt. Für Kleinunternehmer gilt eine Sonderregelung: Kleinunternehmer müssen dann keine Umsatzsteuer erheben, wenn der Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich 22.000 Euro nicht übersteigt. Dies gilt auch für die Jahre nach der Gründung, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird.“

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