Wettbewerb

Marken und Kennzeichen

Zur  prägnanten Bezeichnung kann ein Unternehmen für sich oder seine Produkte und Dienstleistungen einen Namen zulegen. Unternehmensnamen sind die Firmen- und die Geschäftsbezeichnung, für Produkte und Dienstleistungen gibt es die Marke. Bei der Auswahl des Namens ist wichtig, dass das verwendete Kennzeichen nicht mit bereits bestehenden Namensrechten Dritter kollidiert. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass die gewählte Bezeichnung exklusiv verwendet werden kann. Das IHK-Merkblatt „Schutz geschäftlicher Bezeichnungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) informiert über die Entstehung und Wirkung von Kennzeichenrechten und zeigt darüber hinaus Recherchemöglichkeiten zur Vermeidung von Namenskollisionen auf. 
Der Firmenname wird über einen Notar beim Registergericht angemeldet. Eine Marke kann über die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.

Stand: Juli 2021