Digital Markets Act

Der Digital Markets Act (DMA) reguliert große Online-Plattformen in der EU und stärkt fairen Wettbewerb sowie die Rechte von Unternehmen und Nutzern.

Was ist der Digital Markets Act (DMA)?

Der DMA ist eine EU-Verordnung, die faire Wettbewerbsbedingungen auf digitalen Märkten schaffen soll. Ziel ist es, die Marktmacht großer Online-Plattformen der sogenannten Gatekeeper zu begrenzen und gleiche Chancen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Seit wann gilt der DMA?

Der DMA gilt seit Mitte 2023 verbindlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Europäische Kommission überwacht derzeit die Umsetzung durch die betroffenen Unternehmen.

Welche Unternehmen gelten als Gatekeeper?

Gatekeeper sind große, marktprägende digitale Plattformen. Dazu zählen beispielsweise Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores, Online-Marktplätze, Messenger-Dienste und Betriebssysteme.
Ein Unternehmen wird als Gatekeeper eingestuft, wenn es:
  • in den letzten drei Jahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder einen Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro erreicht hat,
  • seine Dienste in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten anbietet,
  • mehr als 45 Millionen monatlich aktive Endnutzerinnen und Endnutzer sowie über 10.000 gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer in der EU aufweist.

Welche Unternehmen wurden bisher als Gatekeeper benannt?

Bislang hat die Europäische Kommission sechs Unternehmen als Gatekeeper eingestuft: Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp) und Microsoft. Diese betreiben zusammen 22 zentrale Plattformdienste.
Die Kommission prüft derzeit, ob weitere Anbieter insbesondere aus dem Bereich Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz hinzukommen.

Welche Pflichten haben Gatekeeper nach dem DMA?

Gatekeeper müssen sich an verbindliche Verhaltenspflichten halten.
Dazu gehören unter anderem:
  • Verbot der Selbstbevorzugung eigener Produkte oder Dienstleistungen,
  • Gewährleistung eines fairen Datenzugangs für gewerbliche Nutzer,
  • Möglichkeit für Anbieter, ihre Produkte auch außerhalb der Plattform zu vertreiben,
  • Pflicht zur Interoperabilität und zur Deinstallierbarkeit vorinstallierter Apps,
  • Transparente und nachvollziehbare Geschäftsbedingungen.

Was dürfen Gatekeeper nach dem DMA nicht mehr tun?

Gatekeeper dürfen ihre Marktmacht nicht nutzen, um den Wettbewerb zu verzerren. Konkret untersagt sind unter anderem:
  • das bevorzugte Ranking eigener Angebote,
  • die Beschränkung des Kontakts zwischen gewerblichen Nutzern und Endkundinnen,
  • die Kopplung bestimmter Dienste oder Software ohne technische Notwendigkeit,
  • die ausschließliche Nutzung bestimmter Zahlungs- oder Vertriebssysteme.

Wer überwacht die Einhaltung des Digital Markets Act?

Für die Durchsetzung des DMA ist ausschließlich die Europäische Kommission zuständig. Sie überprüft regelmäßig, ob Gatekeeper die Anforderungen erfüllen, und kann bei Verstößen Verfahren einleiten.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den DMA?

Bei Verstößen können hohe Geldbußen verhängt werden:
  • bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes,
  • bis zu 20 Prozent bei wiederholten Verstößen,
  • zusätzlich Zwangsgelder von bis zu 1 Prozent des Jahresumsatzes.

Es laufen bereits mehrere Untersuchungen gegen große Plattformanbieter wegen möglicher Verstöße gegen Transparenz- und Datenvorgaben.

Warum ist der DMA auch für kleine und mittlere Unternehmen wichtig?

Der DMA stärkt den Wettbewerb auf digitalen Märkten und eröffnet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten. Gewerbliche Nutzer profitieren von größerer Unabhängigkeit, besserem Datenzugang und mehr Transparenz in den Vertragsbedingungen.

Wo finden Unternehmen weiterführende Informationen?

Detaillierte Informationen, laufende Verfahren und aktuelle Gatekeeper-Listen stellt die Europäische Kommission online zur Verfügung.
Stand: November 2025

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