Nr. 137
Arbeitsrechtliche Regelungen

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Durch den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und die Corona-Krise gewinnt Homeoffice immer stärker an Bedeutung. Mit Hilfe von Laptops, Tablets, Smartphones und Internettelefonie ist es möglich, von nahezu überall aus zu arbeiten.

Arbeitsrecht

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Allerdings kennt diese Vertragsfreiheit, insbesondere auf Arbeitgeberseite, einige Einschränkungen. Worauf müssen Sie achten?

Arbeitsrecht

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung in Papierform der Vergangenheit angehören.

Urlaubsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Gesetzlicher Rahmen für den Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge gewähren in den meisten Unternehmen einen über den Mindesturlaub hinausgehenden Zusatzurlaub.

Arbeitszeit

Die Bestimmung der jeweils gültigen Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis unterliegt einer Vielzahl von Grenzen, die ihren Ursprung in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag finden können.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 Prozent bis zur Dauer von sechs Wochen.

Sonderzahlungen

Wann muss Weihnachtsgeld gezahlt werden? Wie hoch muss das Weihnachtsgeld sein? Und wann kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückfordern? Näheres finden Sie hier.

Arbeitsrecht

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie.

Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, das aus dieser Beschäftigung erzielt wird, 556 Euro nicht übersteigt beziehungsweise die Beschäftigung von kurzer Dauer ist (kurzfristige Beschäftigung).

Rechte und Pflichten

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Frauen umfassend. Worauf Arbeitgeber achten müssen, erfahren Sie hier.

Befristung

Arbeitsverträge können sowohl unbefristet (Beendigung des Arbeitsvertrags durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) als auch befristet (Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Frist) abgeschlossen werden.

Kündigung

Eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die Kündigung. Zu unterscheiden ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Näheres finden Sie hier.

Hinweispflichten für Arbeitgeber

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Bei verspäteter Meldung vermindert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Grundsätze der Zeugniserteilung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Doch was ist bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses zu beachten?

Gehalt des Arbeitnehmers

Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht vor der wichtigen Gehaltsfrage. Eine Übersicht über die durchschnittlichen Verdienste für die einzelnen Branchen ist aber nur schwer zu erhalten.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz, welcher im SGB IX geregelt ist.

Jugendarbeitsschutz

Jobs in den Schulferien, Schüler-Betriebspraktika oder stundenweise Beschäftigung. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen gibt es einiges zu beachten.

Gleichbehandlung

Nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es verboten, Menschen aufgrund von bestimmten Merkmalen, die in ihrer Person liegen, zu benachteiligen.

Voraussetzungen, Antragstellung und Abrechnung

Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld. Sie waren länger nicht mehr auf unserer Seite? Ein erneuter Blick lohnt sich auch hinsichtlich der Updates. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht.

Überlassung von Arbeitnehmern

Von Arbeitnehmerüberlassung spricht man, wenn ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen seiner Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) "ausleiht". Der Entleiher darf dabei Weisungen erteilen.

Kollektives Arbeitsrecht

In Kleinbetrieben kann der Betriebsrat in einem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. Dieses Wahlverfahren kann auch in Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern vereinbart werden.