Güterkraftverkehr
Schutz vor überladenen Lkws
Dem Schutz der baulichen Infrastruktur - insbesondere der Brückenbauwerke - kommt eine herausragende Bedeutung bei der Sicherung der Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Autobahnnetzes zu. Die Gewichtskontrolle des LKW-Verkehrs und die damit verbundene Ahndung von Verstößen tragen dazu bei, schädliche Lasteinträge in Bauwerke durch unzulässig hohe Achslasten zu vermeiden. Zudem gefährden überladene LKW durch längere Bremswege und eine größere Aufprallenergie die Verkehrssicherheit.
Die Autobahn GmbH des Bundes und das Bundesamt für Logistik und Mobilität werden daher in den nächsten Jahren hochverfügbare und volldigitale Gewichtskontrollstellen stationär an Rastplätzen entlang der meistbefahrenen Autobahnen einrichten.
Eine in die Fahrbahn der Autobahn eingebaute Messtechnik ermöglicht künftig die Vorselektion von überladenen Fahrzeugen, die dann durch telematisch gesteuerte LED-Anzeigetafeln für eine gerichtsverwertbare Nachverwiegung an eine Gewichtskontrollstelle ausgeleitet werden. Ist der Lkw zu schwer, darf er nicht weiterfahren. Die Autobahn GmbH hat am Mittwoch gemeinsam mit dem für die Überwachung des Güterverkehrs zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine “Vereinbarung zur Zusammenarbeit zur Umsetzung und zum Betrieb von Gewichtskontrollstellen an Autobahnen” unterzeichnet. Die Kooperation zur Errichtung und zum Betrieb der insgesamt 16 Gewichtskontrollstellen wird seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ausdrücklich begrüßt.
Professor. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sagte: “Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot - die Einhaltung der zulässigen Achslasten und Gesamtmassen haben dafür einen herausragenden Stellenwert. Wir begrüßen die neuen Kontrollstellen, wenn damit effektiv die schwarzen Schafe herausgefiltert werden.” Gleichzeitig appelliert der BGL aber auch an die Kontrollbehörden zwischen grundsätzlicher/vorsätzlicher Überladung der Gesamtmassen und z.B. einer Überladung einer Achse aufgrund von Teilentladungsaspekten zu unterscheiden.
Veröffentlicht am 29. Juni 2023