Digitale Verkehrskontrollen
BALM-Kontrollen durch digitale Sensorik
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) setzt ab sofort die neueste Generation von Einsatzfahrzeugen für den Verkehrskontrolldienst ein. Eine Vielzahl digitaler Sensoren machen die Kontrollen noch effizienter. Mittels im Einsatzfahrzeug verbauter Sensorik und elektronischer Abfragen kann das BALM flächendeckend einen großen Teil seines Überwachungsauftrages im fließenden Verkehr ausüben.
Während der Vorbeifahrt werden über digitale Schnittstellen wesentliche Überwachungsbereiche der Lenk- und Ruhezeitvorschriften, der Fahrtenschreiber sowie die Fahrzeugabmessungen überprüft. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge nur dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Verstöße besteht. So werden unnötige Standzeiten für die Transport- und Logistikbranche reduziert, Kontrollabläufe verschlankt und die Eingriffe in den fließenden Verkehr minimiert. Im Rahmen des vorgeschalteten Pilotbetriebs mit den neuen Einsatzfahrzeugen haben alleine im Jahr 2023 750.000 zusätzliche sensorische Kontrollen stattgefunden. Im Jahr 2024 konnten bis einschließlich Oktober bereits über 1 Million zusätzliche sensorische Kontrollen durchgeführt werden. Mit fortschreitendem Flottentausch ist ein weiterer Anstieg der Kontrollzahlen zu erwarten.
Die Übersicht der Kontrollergebnisse des Jahres 2023 erweitert um Sensorikkontrollen ist online abrufbar.
Die Kontrollergebnisse aus dem Jahre 2024 werden in Kürze auf der Website des BALM publiziert. Zum Verkehrskontrolldienst Das Bundesamt führt regelmäßig Kontrollen von in- und ausländischen Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung sowie Kraftomnibusse durch. Dabei arbeitet das BALM mit anderen Behörden wie zum Beispiel der Polizei, dem Zoll oder der Gewerbeaufsicht zusammen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Das BALM kooperiert daher auch auf internationaler Ebene mit anderen Behörden, insbesondere mit den Kontrolldiensten der Nachbarländer. Im Fokus der Kontrollen des BALM stehen dabei Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage, der technische Zustand der überprüften Fahrzeuge, Straßenverkehrsvorschriften und die Mautentrichtung.
Veröffentlicht am 10. April 2025