Tarifvertrag nur für UVL-Mitglieder
Im Rahmen der diesjährigen Tarifverhandlungen haben sich ver.di und der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein e.V. (UVL), neben Löhnen und Gehältern, auch auf einen weiteren Passus als Ergänzung zum Tarifvertrag geeinigt.
Demnach stellen beide Parteien den Tarifvertrag unter das Urheberrecht, wodurch der Tarifvertrag nur für Mitgliedsunternehmen des UVL anwendbar ist.
Der Passus lautet wie folgt:
“Der durch die Vertragsparteien erstellte Tarifvertrag unterliegt dem deutschen Urheberrecht und ist geistiges Eigentum der in diesem Vertragswerk genannten Tarifpartner. Die Anwendung, die Bezugnahme in Arbeitsverträgen und jede Art der Verwertung ist für Nicht-Mitglieder der tarifschließenden Parteien verboten. Wer gegen dieses Urheberrecht verstößt (zum Beispiel Texte unerlaubt kopiert Passagen aus dem Tarifvertrag verwendet oder zum Beispiel auf den Tarifvertrag in Arbeitsverträgen hinweist), macht sich strafbar, kann zudem kostenpflichtig abgemahnt werden und muss Schadensersatz leisten."
Veröffentlicht am 11. Juni 2025