ÖPNV

Lohnt sich: Das Jobticket von NAH.SH

Das ist doch einmal eine gute Neuigkeit: Ab dem 1. September 2023 können auch Mitarbeitende von kleinen Unternehmen in den Genuss kommen, das neue Jobticket zu nutzen. Das geht bereits, wenn nur eine Person das Ticket kauft.
So günstig war Pendeln in Schleswig-Holstein noch nie: Das Jobticket von NAH.SH sorgt mit attraktiven Konditionen für einen bequemen, nachhaltigen und günstigen Arbeitsweg. Der besondere Clou: Das Jobticket ist jetzt auch als Deutschland-Jobticket erhältlich. 
Mit dem Jobticket von NAH.SH profitieren Beschäftigte von satten Rabatten und zahlen in vielen Fällen nur wenige Euro pro Monat für ihre umweltfreundliche Mobilität im Nahverkehr. Einzige Bedingung: Der Arbeitgeber bezuschusst die Fahrtkosten mit mindestens 15 Euro monatlich. Dazu ist zunächst der Abschluss eines Rahmvertrages nötig. Dafür können Sie den beigefügten Erfassungsbogen (PDF-Datei · 666 KB) nutzen.
Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebenden zum Arbeitslohn in jeglicher Höhe sind seit 1. Januar 2019 für das NAH.SH Jobticket gemäß Paragraf 3 Nr. 15 EStG für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgebende darf bis zu 100 Prozent des Ticketpreises dazugeben. Der Fahrtkostenzuschuss darf den rabattierten Fahrpreis des Jobtickets jedoch nicht übersteigen. Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 50-Euro-Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß Paragraf 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Für Einzelfälle können Steuerberater*innen nähere Auskunft geben.
Weitereichende Informationen dazu hat NAH.SH für Unternehmen bereitgestellt unter www.nah.sh/de/fahrkarten/jobticket. Ein direkter Kontakt ist per E-Mail möglich: nah.sh-jobticket@swn.net
Aktualisiert am 28. August 2023