Neues EU-Mobilitätspaket

Änderungen für Transportunternehmer

Ziel der Überarbeitung des EU-Mobilitätspakets ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Fahrer sowie die Herstellung gerechterer Wettbewerbs- und Marktbedingungen. Wettbewerbsverzerrungen und illegale Praktiken sollen dadurch beseitigt werden.

Entsenderegelungen

Im Rahmen der Entsendevorschriften sind keine unterschiedlichen nationalen Regelungen mehr vorgesehen. Fahrer sollen mindestens in Höhe der nationalen Tariflöhne des Gastlandes entlohnt werden. Die Vorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Gütertransport. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind davon ausgenommen. Die Entsendevorschriften gelten 18 Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt - ab Frühjahr 2022.

Lenk- und Ruhezeiten

Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit über 45 Stunden pro Woche darf nicht im Fahrerhaus des Lkws verbracht werden. Für Fahrer, die diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen können, müssen die Unternehmen für eine adäquate Unterbringung sorgen und die Kosten übernehmen. Des Weiteren müssen die Einsätze der Fahrer internationaler Transporte so geplant werden, dass Fahrer spätestens nach vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Dafür dürfen aber zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander, jedoch nur außerhalb des Landes des Firmen- oder Wohnsitzes, eingelegt werden - der entsprechende Ausgleich ist ebenfalls geregelt. Die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten gelten mit Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung. Weitere Hinweise gibt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums: 
https://bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/mobilitaetspaket-teil-i-verbesserung-sozialvorschriften-berufskraftfahrerinnen.html

Fairerer Wettbewerb und Bekämpfung illegaler Praktiken

Grenzüberschreitende Transporte werden zukünftig mit Fahrtenschreibern registriert. Zur Vermeidung systematischer Kabotage, muss eine viertägige Pause des Fahrzeugs außerhalb des Staates, in dem Kabotage durchgeführt wurde, eingehalten werden. Briefkastenfirmen wird dadurch ein Riegel vorgeschoben, dass Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen müssen, in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig zu sein. Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lkws im internationalen Transport alle acht Wochen zum Betriebssitz des Unternehmens, bei dem sie registriert sind, zurückkehren.
Zukünftig müssen auch Unternehmen, die leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen grenzüberschreitend einsetzen, die Markt- und Berufszugangsbedingungen erfüllen und mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Die Vorschriften gelten ebenfalls 18 Monate nach der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten im EU-Amtsblatt - ab Frühjahr 2022.
Nichtsdestotrotz stehen noch Nacharbeiten an, wie zum Beispiel die Erstellung eines mehrsprachigen Entsendeformulars und technische Details für den intelligenten Tachographen der zweiten Generation.