Nr. 3867174

Abfallwirtschaft


Die Abfallbeauftragten oder für Abfallfragen zuständige Personen im Unternehmen haben zwischenzeitlich zahlreiche Vorgaben zu beachten, z. B. aus der Verpackungsverordnung, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Abfall-Nachweisverfahren und weiteren abfallrechtlichen Vorschriften.

Gewerbeabfallverordnung

Kontakt

Marcel Trogisch
Marcel Trogisch
Geschäftsbereich: Innovation und Technologie; Energie und Umwelt; Unternehmensförderung; International
Position: Stellv. Geschäftsbereichsleiter | Referent Energie und Umwelt