BattG: Rücknahmepflicht im Handel

Batterie-Rücknahmestellen kennzeichnen

Händler, die Batterien in Verkehr bringen, müssen auch Altbatterien zurücknehmen. Kunden müssen darauf ausdrücklich hingewiesen werden, z. B. durch entsprechende Hinweisschilder im Laden. Das novellierte Batteriegesetz hat die anerkannten Rücknahmesysteme verpflichtet, hierzu ein einheitliches Logo zur Verfügung zu stellen. Dies ist nun erfolgt, es kann über die gemeinsame Informationsplattform der Batterierücknahmesysteme in diversen Formaten abgerufen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Thematik.
Eine Kennzeichnung der eigenen Sammelstelle ist also verpflichtend, aber die Nutzung speziell des neuen Logos bleibt aus Sicht der Sammelstelle freiwillig (also eine Möglichkeit unter vielen).
Alle Unternehmen können auch eine freiwillige Rücknahmestelle einrichten, vgl. unter www.stiftung-ear.de (dort Themen, BattG, Rücknahmestellen).