Verpackungsgesetz (VerpackG)

VerpackG: Schritte zur Vorbereitung

Erstinverkehrbringer verpackter Waren mit der Zielgruppe der privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen wie Gaststätten, Verwaltungen, Freizeiteinrichtungen, Büros von Freiberuflern, Krankenhäuser und viele mehr fallen unter das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Dieses ist am 01.01.2019 in Kraft getreten:
  • Wer für seine Lizenzierungspflichtigen Verpackungen noch keinen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen Entsorgungssystem abgeschlossen hat, sollte hierfür Angebote einholen. Betroffene Unternehmen können zwischen mehreren dualen Entsorgungssystemen wählen. Eine Übersicht über die Systembetreiber finden Sie auf der Homege der Zentralen Stelle Verpackungsregister hier.
  • Außerdem hat eine Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“(www.verpackungsregister.org) zu erfolgen. Wie die Registrierung bei der ZSVR funktioniert erfahren Sie u.a hier im Erklärvideo der Zentralen Stelle.
  • Ebenfalls eingerichtet wurde von der ZSVR das Prüfer-Register, in das sich Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater eintragen lassen müssen, sofern sie Vollständigkeitserklärungen prüfen wollen.
  • Veröffentlicht wurde auch ein Katalog zur Abgrenzung betroffener Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher von nicht betroffenen Verkaufsverpackungen für „großgewerbliche“ Endverbraucher. Da der Katalog nicht alle Fragestellungen abdecken kann, werden im Zweifelsfall Anfragen an die ZSVR notwendig werden (über die Adresse: anfrage@verpackungsregister.org). Deren Beantwortung wird nach erster Auskunft der ZSVR kosten- und gebührenfrei erfolgen, aber kann sich um etliche Wochen verzögern.