Essen und Getränke-to-go

Mehrweg-Becher und -Boxen für Außer-Haus-Verkauf - Neue Pflicht seit 2023!

Um Abfall zu vermeiden und Ressourcen einzusparen, bietet sich u. a. der Ersatz von Einwegbechern durch Mehrwegbecher an. In einer Broschüre des Umweltbundesamts finden sich Anbieter von Mehrwegsystemen (Becher und Essens-Behälter) und es werden marktneutrale Hintergrundinformationen gegeben. Die Broschüre ist hier auf der UBA-Homepage abrufbar.
Leider werden dort die Homepages der jeweiligen überregional aktiven Anbieter nicht genannt, weshalb sie nachfolgend alphabetisch aufgelistet sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!):
Seit Anfang 2023 gelten z.B. die Pflichten nach §33 des VerpackG und Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, also Restaurants, Bistros und Cafés, die "to-go"-Getränke und "take-away-Essen" müssen seit dem 1. Januar 2023 zwingend eine Mehrwegalternative anbieten. Diese darf nicht teurer sein als die Einwegkunststoffverpackung. Für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 m² greift jedoch eine Ausnahme: Diese haben nicht zwingend eine Mehrwegalternative anzubieten, haben jedoch von Verbrauchern mitgebrachte Behältnisse zu befüllen.