RoHS-Ausnahmen

RoHS-Ausnahmen für Medizingeräte erweitert

Ausnahmen von den Stoffverwendungsverboten in Elektro- und Elektronikgeräten sind in den Anhängen III und IV der RoHS-Richtlinie geregelt. Anhang IV wurde am 15.11.2021 um drei Ausnahmen für bestimmte Einsatzgebiete von Phthalaten ergänzt.
Hierzu wurden drei ähnlich lautende Richtlinien erlassen, jeweils mit Datum vom 11. August und rückwirkend zum 21.07.2021:
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1978 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Diethylhexylphthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) in aus medizinischen Geräten ausgebauten und für die Reparatur und Wiederinstandsetzung medizinischer Geräte verwendeten Ersatzteilen
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1979 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Diethylhexylphthalat (DEHP) in Kunststoffbauteilen in Magnetresonanztomographie-Detektorspulen (MRT-Detektorspulen)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1980 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Diethylhexylphthalat (DEHP) in ionenselektiven Elektroden für die Analyse menschlicher Körperflüssigkeiten und/oder Dialysierflüssigkeiten
Die drei kurzen Texte sind hier im EU-Amtsblatt L 402 ab Seite 65 abrufbar.