Safe and Sustainable by Design (SSbD): Kommission eröffnet Konsultation

Mit der Konsultation will die Kommission Informationen zum allgemeinen Verständnis der betroffenen Interessengruppen von SSbD bei der Anwendung auf Chemikalien und Materialien gewinnen und eine Grundlage für die Ermittlung von Kriterien schaffen.
Als Teil des europäischen Green Deal hat die EU-Kommission im Oktober 2020 ihre Strategie zum nachhaltigen Umgang mit Chemikalien vorgelegt. Darin ist unter anderem die Entwicklung einer Definition von SSbD-Kriterien für Chemikalien und Materialien bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 
Die Chemikalienstrategie definiert - zum Ziel der Nullschadstoff-Ambition aus dem Green Deal - auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten (Gestaltung, Produktion, Verwendung, Endphase) bezogen verschiedene Maßnahmen, um die Verwendung nachhaltiger Chemikalien und Materialien in Produkten zu fördern.
Dazu wurde in der Strategie ein erster Vorschlag einer Definition für SSbD formuliert:
"A pre-market approach that focuses on providing a function (or service), while avoiding volumes and chemical properties that may be harmful to human health or the environment, in particular groups of chemicals likely to be (eco-)toxic, persistent, bio-accumulative or mobile. Overall sustainability should be ensured by minimising the environmental footprint of chemicals in particular on climate change, resource use, ecosystems and biodiversity, from a lifecycle perspective."
Dabei soll SSbD laut Strategie dem Ziel dienen, Anreize für die Produktion und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien und Materialien zu schaffen und Unternehmen bei diesem Prozess zu unterstützen.
Letztlich könnte sich mit SSbD als neuer geplanter Leitmaxime der regulatorische Ansatzpunkt für Stoffe im Chemikalienrecht verschieben, dieser Übergang das Chemikalienrecht in Teilen umstrukturieren und so für Unternehmen potenziell viele Veränderungen mit sich bringen.
Quelle: DIHK und EU-Kommission